Deutsche Tageszeitung - Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im ersten Halbjahr deutlich gesunken

Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im ersten Halbjahr deutlich gesunken


Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im ersten Halbjahr deutlich gesunken
Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im ersten Halbjahr deutlich gesunken / Foto: ©

Im ersten Halbjahr 2017 sind deutlich weniger Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt worden. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte, lag die Zahl bundesweit bei 169.500. Das waren 7,3 Prozent oder 13.400 weniger als im ersten Halbjahr 2016.

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Die Zahl der Genehmigungen für Wohnungen in Einfamilienhäusern sank im Halbjahresvergleich um 9,5 Prozent auf 45.294, die für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohnungen stieg demnach gegen den Trend leicht um 1,8 Prozent auf 82.088.

Am stärksten zurück ging die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen, wozu nach Angaben des Statistischen Bundesamts unter anderem Flüchtlingsunterkünfte gehören. Sie sank im Vergleich der Halbjahre um 31,8 Prozent auf 8461.

Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sprach von einem erwartbaren Rückgang. Der Anstieg der Zahl der Baugenehmigungen 2016 sei durch Faktoren wie einen "Vorzieheffekt" wegen der Reform der Energieeinsparverordnung bedingt gewesen, erklärte er am Donnerstag. Auch die Entwicklung bei den Flüchtlingsunterkünften wirke sich auf das Ergebnis aus.

Zugleich kritisierte der Verband aber auch die "derzeitigen politischen Rahmenbedingungen für den Neubau". Baulandmangel und administrative Hürden wirkten sich bremsend aus, teilte der BFW mit.

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) warnte vor Wohnungsmangel und forderte mehr Anstrengungen der Politik. Es fehle an bezahlbarem Bauland und "Anreizen" für den Wohnungsbau. "Die abflauende Dynamik bei den Wohnungsbaugenehmigungen setzt das bezahlbare Wohnen in Deutschland weiter aufs Spiel", teilte der Spitzenverband mit.

(M.Dorokhin--DTZ)