Deutsche Tageszeitung - Vergewaltigungsvorwürfe gegen Fußballstar Ronaldo bleiben bestehen

Vergewaltigungsvorwürfe gegen Fußballstar Ronaldo bleiben bestehen


Vergewaltigungsvorwürfe gegen Fußballstar Ronaldo bleiben bestehen
Vergewaltigungsvorwürfe gegen Fußballstar Ronaldo bleiben bestehen / Foto: ©

Die von einer Frau in den USA eingereichte Strafanzeige gegen den Fußballstar Cristiano Ronaldo wegen Vergewaltigungsvorwürfen ist nicht zurückgezogen worden. "Die Anschuldigungen bleiben bestehen", teilte die Anwältin Larissa Drohobyczer am Mittwoch in Las Vegas mit. Sie dementierte damit einen Bericht der US-Nachrichtenagentur Bloomberg. Diese hatte zuvor gemeldet, die von Drohobyczer vertretene US-Bürgerin Kathryn Mayorga habe ihre Vorwürfe fallen gelassen.

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Mayorga beschuldigt den Star des italienischen Clubs Juventus Turin, sie im Jahr 2009 in einem Hotel in Las Vegas vergewaltigt zu haben. Der 34-Jährige hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Mayorgas Anwältin teilte nun mit, die Strafanzeige sei inzwischen lediglich auf einer anderen Ebene der US-Gerichtsbarkeit eingebracht worden. Statt wie früher bei einem Regionalgericht des Bundesstaats Nevada werde die Anzeige bei einem dortigen Bundesgericht weiter verfolgt.

Mayorga hatte bereits 2009 Anzeige erstattet und war ärztlich untersucht worden. Die Ermittlungen liefen aber seinerzeit ins Leere. Laut Polizei wurden sie nicht weiter verfolgt, weil Mayorga damals nicht den Namen des Beschuldigten habe nennen wollen.

Im vergangenen Jahr räumte Mayorga dann ein, im Zuge einer finanziellen Einigung von rechtlichen Schritten abgesehen und einer Schweigevereinbarung zugestimmt zu haben. Jedoch sei sie zu traumatisiert gewesen, um an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ende September vergangenen Jahres reichte sie dann eine Zivilklage ein. Wegen ihrer neuerlichen Vorwürfe nahm die Polizei in Las Vegas die Ermittlungen wieder auf.

Ronaldo gehört zu den größten Fußballstars weltweit. Der Portugiese wurde fünf Mal mit dem Ballon d’Or als bester Fußballer der Welt gekürt.

(W.Budayev--DTZ)