Deutsche Tageszeitung - Totschlags-Ermittlungen gegen Frau in Alabama eingestellt

Totschlags-Ermittlungen gegen Frau in Alabama eingestellt


Totschlags-Ermittlungen gegen Frau in Alabama eingestellt
Totschlags-Ermittlungen gegen Frau in Alabama eingestellt / Foto: ©

Die Justiz im US-Bundesstaat Alabama hat Totschlags-Ermittlungen gegen eine Frau eingestellt, die angeschossen worden war und daraufhin ihr ungeborenes Kind verloren hatte. "In diesem traurigen Fall gibt es keine Gewinner, nur Verlierer", sagte Staatsanwältin Lynniece Washington am Mittwoch nach Angaben des Nachrichtenportals "AL.com".

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Der Fall Marshae Jones hatte in den USA für Empörung gesorgt: Der 27-Jährigen war im Dezember in der Stadt Pleasant Grove bei einem Streit mit einer anderen Frau fünf Mal in den Bauch geschossen worden. Jones verlor daraufhin ihr ungeborenes Baby.

Das Verfahren gegen die Schützin wurde später eingestellt - stattdessen leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Jones ein. Der Grund: Sie soll den Streit angezettelt und weiter angeheizt haben. Jones wurde vergangene Woche wegen des Vorwurfs des Totschlags festgenommen. Frauenrechtsorganisationen kritisierten das Vorgehen der Justiz in Alabama deswegen scharf.

Die Justiz in dem Bundesstaat geht offenbar hart gegen Frauen vor, die unter bestimmten Umständen ihr ungeborenes Kind verlieren. Nach Angaben der Organisation National Abortion Federation (NAF), die sich für das Recht auf Abtreibung einsetzt, wurden bereits Frauen strafrechtlich verfolgt, bei denen der Fötus in Folge von Drogenkonsums oder eines Verkehrsunfalls starb.

Die NAF kritisierte, damit würden Frauen bestraft und ihre Schwangerschaften kriminalisiert. Betroffen seien vor allem Afroamerikanerinnen. Auch Marshae Jones ist schwarz.

Der Vorfall findet vor dem Hintergrund einer drastischen Verschärfung des Abtreibungsrechts in Alabama und weiteren US-Südstaaten statt. Das konservative Alabama verabschiedete unlängst das landesweit restriktivste Abtreibungsgesetz. Es macht Abtreibung zu einer Straftat, selbst wenn eine Frau durch eine Vergewaltigung schwanger wurde.

Ärzten drohen zwischen zehn und 99 Jahren Haft. Schwangerschaftsabbrüche sind demnach nur dann legal, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder der Fötus eine unheilbare Krankheit hat.

Das Abtreibungsgesetz soll erst im November in Kraft treten, dürfte aber ein Fall für den Obersten Gerichtshof werden. Das ist allerdings auch das Ziel von Abtreibungsgegnern: Denn nachdem US-Präsident Donald Trump dafür gesorgt hat, dass das Gericht überwiegend mit konservativen Juristen besetzt ist, hoffen sie, dass dort eine Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1973 gekippt wird. Damals hatte der Supreme Court das grundsätzliche Recht von Frauen auf eine Abtreibung anerkannt.

(A.Nikiforov--DTZ)

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