Deutsche Tageszeitung - Australisches Gericht bestätigt Haftstrafe gegen Kardinal Pell

Australisches Gericht bestätigt Haftstrafe gegen Kardinal Pell


Australisches Gericht bestätigt Haftstrafe gegen Kardinal Pell
Australisches Gericht bestätigt Haftstrafe gegen Kardinal Pell / Foto: ©

Der wegen Kindesmissbrauchs verurteilte australische Kardinal und frühere Vatikan-Finanzchef George Pell bleibt im Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof des australischen Bundesstaates Victoria in Melbourne wies am Mittwoch die Berufungsanträge des 78-jährigen Kurienkardinals ab. Die Richter bestätigten damit ein Urteil aus erster Instanz. "Er wird seine sechsjährige Haftstrafe weiter absitzen", sagte die Vorsitzende Richterin Anne Ferguson.

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Ein Geschworenengericht hatte Pell im Dezember schuldig gesprochen, sich Mitte der 90er Jahre in der Kathedrale von Melbourne an zwei 13-jährigen Chorknaben vergangen zu haben. Der damalige Erzbischof von Melbourne soll sich 1996 vor den Jungen entblößt, sie unsittlich berührt und einen von ihnen zum Oralsex gezwungen haben. Im folgenden Jahr soll er erneut einen der Jungen sexuell missbraucht haben.

Im März wurde Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Kardinal ist der ranghöchste katholische Geistliche weltweit, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Er galt lange Zeit als einer der mächtigsten Männer im Vatikan - und als Vertrauter von Papst Franziskus.

Pell hat die Vorwürfe gegen sich stets entschieden zurückgewiesen und Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt. Seine Anwälte argumentierten, der Geistliche hätte wegen der dünnen Beweislage nicht schuldig gesprochen werden dürfen.

Die Verurteilung basierte überwiegend auf der Aussage eines der Missbrauchsopfer. Das zweite mutmaßliche Missbrauchsopfer war 2014 an einer Überdosis Drogen gestorben und hatte sich nie zu den Vorfällen geäußert.

Die Richter in Melbourne urteilten nun aber mit einer Mehrheit von zwei zu eins Stimmen, dass der Hauptzeuge als äußert glaubwürdig einzustufen sei. Er sei kein "Lügner" oder "Fantast".

Pells Anwälte hatten auch angebliche Verfahrensfehler angeführt, um die Verurteilung des Kardinals zu kippen. Diese Anträge wurden von den drei Richtern einstimmig zurückgewiesen.

Der Hauptzeuge erklärte, der vier Jahre währende juristische Kampf habe ihn "in den dunkelsten Momenten in Situationen gebracht, aus denen ich fürchtete, nicht mehr zurückkehren zu können".

Der Vater des verstorbenen Missbrauchsopfers ließ über seine Anwältin erklären, er sei erleichtert über das Urteil.

Australiens Premierminister Scott Morrison erklärte, die Gerichte hätten "ihre Arbeit" gemacht. Er kündigte an, dem Kardinal einen Ehrenorden zu entziehen.

Pell äußerte sich in einer von der katholischen Kirche veröffentlichten Stellungnahme "enttäuscht" über das Urteil. Seine Anwälte wollen nun prüfen, ob sie vor Australiens High Court ziehen.

Der Vatikan teilte mit, Pell habe das Recht darauf, Berufung einzulegen. Zu dem Untersuchungsverfahren, das die Kirche im Februar dieses Jahres im Fall Pell eröffnet hatte, machte der Vatikan keine Angaben. In der Stellungnahme bekräftigte der Vatikan jedoch seine "Nähe zu den Opfern sexuellen Missbrauchs" - und seine "Verpflichtung zur Verfolgung jener Mitglieder des Klerus, die einen solchen Missbrauch begangen haben, durch die kompetenten Kirchenbehörden".

Die katholische Kirche ist wegen Kindesmissbrauchs durch Priester und andere Geistliche in einer Reihe von Ländern in eine schwere Krise geraten.

Der Fall Pell hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Kurz nach dem Schuldspruch gegen ihn wurde Pell aus dem Kardinalsrat, dem Beratergremium des Papstes, entlassen. Später wurde er auch als Finanzchef abgesetzt.

(W.Uljanov--DTZ)

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