Deutsche Tageszeitung - Anklage wegen Steuerhinterziehung bei Fußball-WM 2006 zugelassen

Anklage wegen Steuerhinterziehung bei Fußball-WM 2006 zugelassen


Anklage wegen Steuerhinterziehung bei Fußball-WM 2006 zugelassen
Anklage wegen Steuerhinterziehung bei Fußball-WM 2006 zugelassen / Foto: ©

In Deutschland wird die Finanzaffäre um die Fußballweltmeisterschaft 2006 doch noch vor Gericht aufgearbeitet. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main ließ mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss die zuvor vom Landgericht abgelehnte Anklage gegen vier frühere Fußballfunktionäre zu. Es liege "ein hinreichender Tatverdacht" vor, dass die Angeklagten mit der Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 6,7 Millionen Euro eine Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung begangen hätten.

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Das Verfahren soll vor dem Landgericht Frankfurt stattfinden, das zuvor eine Eröffnung des Verfahrens abgelehnt hatte. Die dagegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte nun Erfolg.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte im Mai 2018 die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst Schmidt und den früheren Fifa-Funktionär Urs Linsi angeklagt. Hintergrund ist, dass das WM-Organisationskomitee des Deutschen Fußballbunds (DFB) unter Führung von Franz Beckenbauer an den Fußballweltverband Fifa 6,7 Millionen Euro für ein Kulturprogramm zahlte, das tatsächlich nie stattfand.

Ein ursprünglich im Raum stehender Bestechungs- und Untreueverdacht kam wegen Verjährung nicht zur Anklage. Die Staatsanwaltschaft sah aber den Verdacht der schweren Steuerhinterziehung, wofür das Gesetz einen Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft vorsieht.

Das Oberlandesgericht begründete seinen Beschluss damit, dass bei der Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens "nur erkennbar aussichtslose Fälle" ausgefiltert werden sollten. Unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts sei aber in diesem Fall von einem "hinreichenden Tatverdacht" auszugehen. Der Beschluss des OLG kann nicht angefochten werden.

Vor drei Wochen hatte bereits die Schweizer Bundesanwaltschaft Anklage gegen die Funktionäre erhoben. Sie wirft ihnen vor, "arglistig über den eigentlichen Zweck" der Zahlung von 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben. Zwanziger, Schmidt und Linsi wird "Betrug in Mittäterschaft" vorgeworfen, Niersbach "Gehilfenschaft zu Betrug".

(W.Uljanov--DTZ)

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