Deutsche Tageszeitung - Keine Ausnahme bei Ausgangssperre für Gassigehen mit der Schildkröte

Keine Ausnahme bei Ausgangssperre für Gassigehen mit der Schildkröte


Keine Ausnahme bei Ausgangssperre für Gassigehen mit der Schildkröte
Keine Ausnahme bei Ausgangssperre für Gassigehen mit der Schildkröte / Foto: ©

Gassigehen mit der Schildkröte wollten Polizisten in Rom nicht als Ausnahme für die weiterhin geltende Corona-Ausgangssperre gelten lassen - und haben einer 60-jährigen Frau dafür ein saftiges Bußgeld aufgebrummt. Die Frau habe eine "einzigartige Rechtfertigung" für ihren Spaziergang am Ostermontag vorgebracht, teilte die Polizei der italienischen Hauptstadt am Dienstag mit. Sie habe angeblich ihre Schildkröte spazieren führen wollen.

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Die Beamten warfen der 60-Jährigen jedoch vor, "ohne gerechtfertigten Grund" das Haus verlassen zu haben. Deswegen müsse sie 400 Euro Strafe zahlen, sagte der Beamte Nunzio Carbone der Nachrichtenagentur AFP.

Am Ostermontag gab es der Polizei zufolge einen Rekord an Verstößen gegen die seit dem 12. März geltende Ausgangssperren. Bei 252.148 Kontrollen seien 16.545 Regelverstöße festgestellt worden, teilten die Ordnungshüter mit. Dies sei ein Anstieg im Vergleich zum Ostersonntag um 20,2 Prozent.

(W.Budayev--DTZ)

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