Gericht räumt Loveparade-Nebenklägern Stellungnahmefrist bis Ende April ein
Vor der Entscheidung über die Einstellung des Loveparade-Prozesses hat das Landgericht Duisburg den Nebenklägern eine verlängerte Frist zur abschließenden Stellungnahme bis zum 27. April eingeräumt. Das Gericht werde erst dann über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden, teilte ein Gerichtssprecher am Freitagabend in Duisburg mit. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft und auch die drei Angeklagten der vom Gericht vorgeschlagenen Verfahrenseinstellung zugestimmt.
Den nächsten Sitzungstermin in dem Verfahren beraumte das Gericht für den 4. Mai an. Knapp zehn Jahre nach der Tragödie bei der Duisburger Loveparade hatte die Staatsanwaltschaft am Freitag erklärt, die Einstellung des seit Dezember 2017 laufenden Prozesses sei nunmehr "im Ergebnis vertretbar".
Die Loveparade-Tragödie vom 24. Juli 2010 gilt als einer der schwersten Unglücke der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland. Bei dem Techno-Festival in Duisburg erlitten 21 Menschen in einem Gedränge am Zu- und Abgangsbereich des eingezäunten Veranstaltungsgeländes tödliche Verletzungen, mehr als 650 Besucher wurden verletzt.
In dem Mammutprozess sind derzeit noch drei Mitarbeiter des damaligen Loveparade-Veranstalters werden fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Gegen sieben weitere Angeklagte hatte die Duisburger Strafkammer das Verfahren bereits im Februar 2019 wegen geringer Schuld eingestellt.
Der Fortgang des Prozesses, der aus Platzgründen in einem Kongresszentrum der Düsseldorfer Messe stattfindet, hatte sich zuletzt wegen der Corona-Schutzmaßnahmen wiederholt verzögert. Mehrere Verhandlungstermine wurden aus Gründen des Infektionsschutzes abgesagt.
(W.Budayev--DTZ)