Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof prüft erneut Mordurteil im Berliner Raserfall

Bundesgerichtshof prüft erneut Mordurteil im Berliner Raserfall


Bundesgerichtshof prüft erneut Mordurteil im Berliner Raserfall
Bundesgerichtshof prüft erneut Mordurteil im Berliner Raserfall / Foto: ©

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss zum zweiten Mal über ein Mordurteil im bundesweit beachteten Berliner Raserfall entscheiden. Der zuständige Strafsenat des BGH verhandelte am Donnerstag über die Verurteilung zweier Männer wegen Mordes zu lebenslanger Haft, weil bei einem illegalen Rennen ein unbeteiligter Autofahrer ums Leben gekommen war. Ein erstes Urteil hatte der Gerichtshof vor zwei Jahren aufgehoben. Seine Entscheidung im neuen Verfahren will der BGH am 18. Juni verkünden. (Az. 4 StR 482/19)

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Die damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren Anfang 2016 nachts bei einem illegalen Autorennen über mehrere rote Ampeln gerast. Auf einer Kreuzung erfasste einer der beiden mit seinem Wagen das Auto eines 69-Jährigen, der noch am Unfallort starb.

Im Februar 2017 verurteilte das Landgericht Berlin sie deshalb wegen Mordes zu lebenslanger Haft - es war das erste Mordurteil in einem derartigen Fall. Der BGH hob dieses Urteil aber im März 2018 wieder auf. Die Bundesrichter hielten den bedingten Tötungsvorsatz nicht für ausreichend belegt. Der Fall ging deshalb nach Berlin zurück. Im März 2019 verurteilte das Landgericht die beiden Männer erneut wegen Mordes. Dagegen legten die beiden Angeklagten Revision vor dem Bundesgerichtshof ein.

Der BGH musste sich in den vergangenen Jahren bereits mehrfach mit Raserfällen befassen. Im März 2019 bestätigten die Bundesrichter dabei erstmals eine Verurteilung wegen Mordes. Damit wurde das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen einen Mann rechtskräftig, der auf der Flucht vor der Polizei mit einem gestohlenen Taxi einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Ein Vorzeichen für die erneute Entscheidung im Berliner Raserfall muss das aber nicht sein. Der BGH muss jeweils im Einzelfall darüber entscheiden, ob ein Urteil Bestand haben kann.

(A.Nikiforov--DTZ)

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