Deutsche Tageszeitung - Zahl der Kinderpornografie-Ermittlungen in Deutschland um 65 Prozent gestiegen

Zahl der Kinderpornografie-Ermittlungen in Deutschland um 65 Prozent gestiegen


Zahl der Kinderpornografie-Ermittlungen in Deutschland um 65 Prozent gestiegen
Zahl der Kinderpornografie-Ermittlungen in Deutschland um 65 Prozent gestiegen / Foto: ©

Die Zahl der von der deutschen Polizei bearbeiteten Fälle von Kinderpornografie ist im vergangenen Jahr um 65 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sie sich von rund 7450 auf etwa 12.260 Fälle, wie aus einer am Montag vorgestellten Sonderauswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) durch die Deutsche Kinderhilfe, das Bundeskriminalamt (BKA) und den Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung hervorgeht.

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Nach Angaben von BKA-Chef Holger Münch ist der starke Anstieg hauptsächlich auf die gestiegenen "Bearbeitungskapazitäten" bei den Straf- und Justizbehörden der Länder zurückzuführen. Diese hätten sich in den vergangenen Jahren "schrittweise stärker auf das Volumen eingestellt", sagte er in Berlin bei der Präsentation der Ergebnisse. Die PKS verzeichnet Fälle, die von der Polizei ausermittelt und an die Staatsanwaltschaften abgegeben wurden.

Die Zahl der Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern erhöhte sich demnach im Vergleich zum Vorjahr 2018 um rund neun Prozent auf etwa 15.900 Fälle. Im Bereich der Kindesmisshandlungen sank sie leicht um 1,9 Prozent auf rund 4100. Die Deutsche Kinderhilfe, das BKA und der Missbrauchsbeauftragte der Regierung werten die Daten der PKS jedes Jahr gesondert aus, um Entwicklungen im Bereich der Gewalttaten gegen Kinder zu erkennen.

2019 gab es demnach bundesweit 112 Tötungsdelikte an Kindern, davon wurden 46 laut polizeilichem Ermittlungsergebnis vorsätzlich und 66 fahrlässig begangen. Dies entsprach einem Rückgang um rund 17,7 Prozent gegenüber 2018. Münch zufolge ergibt sich daraus indes kein Trend. Die Zahl der Tötungsdelikte schwankt stets, liegt allerdings seit zehn Jahren in demselben Korridor.

Der Missbrauchsbeauftragte Johannes Wilhelm Rörig sprach mit Blick auf die Zahlen von einem "traurigen Befund". Sexueller Missbrauch sei "eine Pandemie". Ebenso wie Münch verwies er auf das beträchtliche Dunkelfeld, das in der Statistik völlig fehle.

Im Kampf gegen die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie nutzen deutsche Ermittler die Meldungen der US-Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), die mit den großen dort ansässigen Internetkonzernen wie Google, Facebook oder Microsoft zusammenarbeitet. Diese scannen ihre Datenströme und sind verpflichtet, Verdachtsfälle an das NCMEC zu melden. Dieses kooperiert dann mit nationalen Behörden.

Die Zahl der von NCMEC gemeldeten Verdachtsfälle mit Bezug zu Deutschland lag dabei mit 62.000 niedriger als im Vorjahr. 2018 waren es noch etwa 70.000. Von diesen führten dann rund 21.600 zu Ermittlungen durch die Polizei. In den genannten 12.260 Fällen wurden sie mit Übergabe an die Staatsanwaltschaft abgeschlossen.

Laut Auswertung stieg auch der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden unter 21 Jahren, die kinderpornografisches Material geteilt oder besessen haben sollen. Dieser lag 2019 bei 41 Prozent. Münch nannte dies "auffällig", verwies aber zugleich auf den Umstand, dass es sich vielfach um Weiterleitungen etwa in sozialen Netzwerken handle. Oftmals gebe es "keine pädosexuellen Motive", sondern eine "gewisse Sorglosigkeit". Die Polizei habe ihre Ermittlungen bewusst verstärkt. Es seien schwere Straftaten.

Münch forderte erweitere Befugnisse für verdeckte Ermittler im Kampf gegen Missbrauch und Kinderpornografie. Die Beamten sollten das Recht erhalten, automatisch die "digitale Identitäten" von Verdächtigen zu übernehmen und so in abgeschottete Chatgruppen und Netzwerke einzudringen und weitere Täter zu enttarnen.

Auch Rörig und der Chef der Kinderhilfe, Rainer Becker, forderten Verbesserungen bei der Bekämpfung und der Fürsorge für die Opfer. Becker forderte eine umfassende Meldepflicht für alle deutschen Anbieter von Internet- und Telekommunikationsdiensten in Fällen möglichen Kindesmissbrauchs. Auch höhere Strafen seien notwendig.

(W.Uljanov--DTZ)

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