Deutsche Patientin scheitert mit Klage wegen schadhafter Brustimplantate vor EuGH
Im Skandal um mangelhafte Silikon-Brustimplantate des französischen Herstellers PIP ist eine deutsche Patientin mit einer Schadenersatzklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass eine Versicherung den Haftpflichtschutz auf betroffene Frauen in Frankreich beschränken kann.
Der deutschen Patientin waren im Jahr 2006 die mangelhaften Implantate eingesetzt worden. Sie klagte später vor deutschen Gerichten gegen die französische Versicherung der PIP auf Schadenersatz. Das Versicherungsunternehmen berief sich jedoch darauf, dass der Versicherungsschutz vertraglich auf Frankreich beschränkt sei. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main legte den Fall später dem EuGH vor. Dieser entschied nun im Sinne der Versicherung.
(A.Nikiforov--DTZ)