Deutsche Tageszeitung - Landgericht Braunschweig soll über Haftentlassung von Christian B. entscheiden

Landgericht Braunschweig soll über Haftentlassung von Christian B. entscheiden


Landgericht Braunschweig soll über Haftentlassung von Christian B. entscheiden
Landgericht Braunschweig soll über Haftentlassung von Christian B. entscheiden / Foto: ©

Innerhalb der deutschen Justiz läuft derzeit die Klärung, wer für den vom Verdächtigen im Fall der vor 13 Jahren verschwundenen Maddie eingereichten Antrag auf vorzeitige Haftentlassung entscheiden soll. Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Kiel verwies die Entscheidung darüber nach eigenen Angaben vom Dienstag an das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig zurück. Nach eigener Auffassung sei es "örtlich nicht zuständig".

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Über eine Aussetzung der restlichen Strafe müssten nach Meinung der Kieler Strafvollstreckungskammer die Kollegen in Braunschweig entscheiden, hieß es. Vor seiner Verlegung in ein Gefängnis in Kiel sei der Beschuldigte im niedersächsischen Wolfenbüttel inhaftiert gewesen. In dieser Zeit habe sich das Braunschweiger Gericht schon mit einem Antrag auf vorzeitige Entlassung befasst.

Die deutsche Justiz ermittelt gegen den mehrfach vorbestraften 43-jährigen Christian B. seit Anfang Juni wegen des Verdachts, das 2007 an der portugiesischen Algarve verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann ermordet zu haben. B. wurde im Lauf seines Lebens wiederholt verurteilt, unter anderem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. Derzeit verbüßt er eine Haftstrafe in einer anderen Sache in einer Justizvollzugsanstalt in Kiel.

Die Frage einer etwaigen Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung bei dieser Strafe hat nichts mit dem Fall Maddie zu tun. Sofern dem Antrag stattgegeben würde, wäre dies auch nicht automatisch mit einer Freilassung verbunden. In der Zwischenzeit wurde B. vom Landgericht Braunschweig wegen Vergewaltigung einer 72-Jährigen an der Algarve im Jahr 2005 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Diese Strafe ist bislang nicht rechtskräftig. Sobald sie es ist, muss der Beschuldigte aber auch diese verbüßen. Bis dahin wäre auch die Anordnung von Untersuchungshaft etwa wegen Fluchtgefahr denkbar. Ebenfalls in Frage käme ferner Untersuchungshaft wegen der inzwischen im Raum stehenden Vorwürfe im Kriminalfall Maddie.

B. lebte nach Angaben der deutschen Ermittler zwischen 1995 und 2007 immer wieder zeitweise an der Algarve. Sein letzter Wohnort in Deutschland davor war in der Region Braunschweig, wo er laut Medienberichten auch später wieder lebte. Deshalb ist auch die Justiz dort schwerpunktmäßig für ihn zuständig. Die Ermittlungen im Fall Maddie etwa führt die Staatsanwaltschaft in Braunschweig.

(Y.Leyard--DTZ)

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