Deutsche Tageszeitung - Bewährungsstrafe für Ex-Verfassungsschützer in Düsseldorfer Prozess

Bewährungsstrafe für Ex-Verfassungsschützer in Düsseldorfer Prozess


Bewährungsstrafe für Ex-Verfassungsschützer in Düsseldorfer Prozess
Bewährungsstrafe für Ex-Verfassungsschützer in Düsseldorfer Prozess / Foto: ©

Das Landgericht Düsseldorf hat einen ehemaligen Ermittler des Verfassungsschutzes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er einem vermeintlichen Islamisten Informationen über Einsätze preisgab. Das Gericht sprach den Angeklagten Roque M. deshalb am Dienstag des versuchten Geheimnisverrats schuldig. Er offenbarte demnach als Angestellter des Bundesamts für Verfassungsschutz ihm anvertraute Informationen unbefugt in einem Internetchat. (Az. 9 KLs 2/17)

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Der Angeklagte teilte nach Überzeugung des Gerichts im sozialen Netzwerk Facebook unter einem Aliasnamen Beiträge mit Bezügen zur gewaltbereiten salafistischen Szene. Verdeckt agierende Ermittler des Verfassungsschutzes nahmen demnach deshalb unter einem Pseudonym Kontakt zu ihm auf. In einem Chat mit einem vermeintlichen Islamisten, bei dem er sich tatsächlich um einen Verfassungsschützer handelte, habe er dann Informationen über seine Tätigkeit sowie über vergangene und künftige Einsätze preisgegeben.

Für die ursprünglich erhobenen Vorwürfe der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags und der Aufnahme von Beziehungen zu einer dschihadistischen Gruppierung in Syrien sahen die Richter keine ausreichenden Belege. Das Gericht hatte diese schon in seinem Eröffnungsbeschluss ausgenommen. In der Hauptverhandlung habe sich nun ebenfalls keine ernsthafte Absicht des Angeklagten nachweisen lassen, einen Anschlag zu begehen oder sich einer dschihadistischen Gruppierung in Syrien anzuschließen.

Zu Gunsten des Vaters von vier Kindern wertete das Gericht sein Geständnis sowie die Tatsache, dass aufgrund des Chats mit einem Verfassungsschützer eine Gefährdung öffentlicher Interessen ausgeschlossen war. M. hatte vor seiner Bewerbung beim Verfassungsschutz als Bankkaufmann gearbeitet und sich im Pastoralrat der spanischen katholischen Gemeinde engagiert. Er suchte laut Gericht bereits früher unter Aliasnamen bei Facebook anonyme Kontakte zu "radikalen Gruppierungen unterschiedlichster Ausrichtung".

(S.A.Dudajev--DTZ)