Deutsche Tageszeitung - Ex-AfD-Chefin Petry wegen fahrlässigen Falscheids zu Geldstrafe verurteilt

Ex-AfD-Chefin Petry wegen fahrlässigen Falscheids zu Geldstrafe verurteilt


Ex-AfD-Chefin Petry wegen fahrlässigen Falscheids zu Geldstrafe verurteilt
Ex-AfD-Chefin Petry wegen fahrlässigen Falscheids zu Geldstrafe verurteilt / Foto: ©

Die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry ist wegen fahrlässigen Falscheids zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Dresden verhängte gegen die 43-Jährige am Dienstag eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro. Ursprünglich war Petry wegen Meineids angeklagt. Nach Auffassung der Richter handelte Petry allerdings nicht vorsätzlich. Ihr Anwalt kündigte Revision gegen das Urteil an.

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Die Richter blieben mit ihrem Urteil etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von insgesamt 10.500 Euro gefordert hatte. Im Laufe des Prozesses war auch die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des Meineids abgerückt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Die Vorwürfe betreffen im Kern den Landtagswahlkampf 2014 in Sachsen. Petry soll in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses im November 2015 unter Eid falsch ausgesagt haben. Der Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei, mit denen der Landtagswahlkampf mitfinanziert werden sollte.

Nach Petrys Aussagen vor dem Ausschuss hätten die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Ihre Angaben widersprachen aber dem Darlehensvertrag - nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten.

Petry habe ohne Vorsatz gehandelt, sei aber bei ihrer Vernehmung im Wahlprüfungsausschuss "ungenügend vorbereitet" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Christian Linhardt in der Urteilsbegründung. Es wäre ihre Pflicht gewesen, "ihr Gedächtnis aufzufrischen". Zugunsten der Angeklagten rechnete das Gericht unter anderem die starke Belastung durch das Verfahren, an dem immerhin ihre politische Zukunft hing.

Die Richter kritisierten aber auch den Wahlprüfungsausschuss. Dieser habe "in eklatanter Weise seine Fürsorgepflicht gegenüber Petry verletzt". Der umstrittene Darlehensvertrag hätte ihr dezidiert vorgehalten werden müssen. Petry selbst hatte wiederholt versichert, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben.

Ihr Anwalt Carsten Brunzel kündigte nach dem Urteil Revision an. Er hatte bereits zu Beginn des Verfahrens von einem politisch gefärbten Prozess gesprochen.

Das nun ergangene Urteil ist für die 43-Jährige, die im Juni ihr sechstes Kind erwartet, auch entscheidend für ihre weiteren politischen Ambitionen. Bei einer Verurteilung wegen Meineids zu mindestens einem Jahr hätte Petry der Verlust ihrer Abgeordnetenmandate in Bundestag und im sächsischen Landtag gedroht. Bei der Verurteilung wegen fahrlässigen Falscheids ist dies nun nicht der Fall.

Seit ihrem Austritt aus der AfD nach der Bundestagswahl im September 2017, dem heftige interne Machtkämpfe vorausgegangen waren, sitzt Petry in beiden Parlamenten nur noch als fraktionslose Abgeordnete.

Sie ist heute Vorsitzende der sogenannten Blauen Partei, mit der sie auch bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September antreten will. In der jüngsten Umfrage spielte die Splitterpartei indes keine Rolle.

(V.Sørensen--DTZ)

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