
BGH entscheidet über Entschädigungsklage eines Flüchtlings wegen Abschiebehaft

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute (09.45 Uhr) über die Entschädigungsklage eines afghanischen Flüchtlings, der mehrere Tage in Abschiebehaft saß. Das Landgericht München stufte diese Haft im Jahr 2013 als rechtswidrig ein. Der Mann verlangt deshalb vom Land Bayern und der Bundesrepublik Deutschland 2700 Euro Entschädigung. Münchner Gerichte entschieden, dass Bayern ihm 810 Euro zahlen muss. Die Klage gegen die Bundesrepublik wiesen sie ab. (Az. III ZR 67/18)
Vor dem Bundesgerichtshof legten sowohl das Land Bayern als auch der Kläger Revision ein. Der Mann war mit seiner Frau und seiner Tochter 2013 nach Deutschland gekommen. Er sollte in die Slowakei abgeschoben werden, weil er dort bereits einen Asylantrag gestellt hatte. Er ist inzwischen in Deutschland als Flüchtling anerkannt, nachdem er sich nach seiner Haftentlassung einer Abschiebung zunächst durch Kirchenasyl entzogen hatte.
(V.Sørensen--DTZ)