
Prozess gegen mutmaßlichen Rizin-Bombenbauer von Köln beginnt am 7. Juni

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Rizin-Bombenbauer von Köln und dessen Ehefrau beginnt am 7. Juni vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Der OLG-Senat ließ die Anklage der Bundesanwaltschaft zu und eröffnete das Hauptverfahren, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Der 30-jährige Tunesier Sief Allah H. und die 43-jährige Deutsche Yasmin H. sollen vorsätzlich eine biologische Waffe hergestellt haben.
Dazu sollen sie hochgiftiges Rizin in ihrer Wohnung in Köln-Chorweiler aus Rizinussamen hergestellt haben. Damit bereitete das Paar laut Bundesanwaltschaft eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vor. Darüber hinaus werden Sief Allah H. zwei weitere Fälle der Vorbereitung einer solchen staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt, bei denen seien Frau ihn unterstützt haben soll. Zudem muss sich der Ehemann wegen versuchter Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung verantworten.
Der Anklage zufolge identifizierte sich das Paar seit längerer Zeit mit Zielen und Wertvorstellungen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und fasste im Herbst 2017 den Entschluss zu einem islamistisch motivierten Anschlag in Deutschland. Dazu wollten die beiden den Ermittlern zufolge in einer größeren Menschenansammlung einen Sprengsatz zünden.
Bereits vor den Versuchen mit Rizin soll Sief Allah H. mit aus Feuerwerkskörpern entnommenem Sprengstoff erfolgreich einen Sprengversuch ausgeführt haben. Danach soll das Paar sich ungefähr 3300 Rizinussamen beschafft haben, um für den Bau einer Bombe Rizin herzustellen. Die Produktion einer größeren Menge Rizin und der Bau einer Sprengvorrichtung sei nur wegen der Festnahme von Sief Allah H. im Juni 2018 unterblieben.
Den Anklagepunkt der versuchten Mitgliedschaft beim IS sehen die Karlsruher Ermittler durch Veröffentlichungen des Tunesiers von IS-Propagandatexten im Internet und über einen Messengerdienst belegt. Zuvor habe er gegenüber einem Dritten, den er für ein IS-Mitglied hielt, seine Bereitschaft zur Medien- und Propagandaarbeit erklärt.
Für die vorsätzliche Herstellung einer biologischen Waffe sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und 15 Jahren vor, für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Für den Prozess vor einem der Staatsschutzsenate des OLG Düsseldorf beraumte das Gericht zunächst insgesamt 17 Verhandlungstage bis zum 30. August an.
(V.Korablyov--DTZ)