Deutsche Tageszeitung - Polizei soll Wohnungseinbrecher künftig einfacher überwachen können

Polizei soll Wohnungseinbrecher künftig einfacher überwachen können


Polizei soll Wohnungseinbrecher künftig einfacher überwachen können
Polizei soll Wohnungseinbrecher künftig einfacher überwachen können / Foto: ©

Die Bundesregierung will der Polizei die Verfolgung von Wohnungseinbrechern erleichtern. Ermittler sollen künftig in mehr Fällen als bisher die Emails und Telefonate von Verdächtigen heimlich überwachen können, um den Tätern auf die Spur zu kommen: Dies sehen die Eckpunkte für eine Reform der Strafprozessordnung vor, auf die sich die Bundesministerien für Inneres und für Justiz geeinigt haben, wie AFP am Samstag aus Regierungskreisen erfuhr. Über die Einigung in der Koalition hatte zuerst der "Spiegel" berichtet.

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Für die Überwachung privater Kommunikation gelten strenge gesetzliche Regelungen. Bislang durften Ermittler bei Einbruchsermittlungen nur dann zu diesem Mittel greifen, wenn die Taten serienmäßig von einer kriminellen Bande begangen wurden.

Die von der Koalition geplante Neuregelung soll die Überwachung künftig auch bei einfachem Wohnungsdiebstahl ermöglichen. Voraussetzung ist nach Angaben des Justizministeriums allerdings, dass es sich bei dem Verdächtigen um einen Wiederholungstäter handelt.

Ermittler haben diese Senkung der Hürde schon seit längerem gefordert. In der Koalition drängte vor allem die Union auf diesen Schritt. Von der Neuregelung erhofft sich die Koalition mehr Aufklärung: Zwar gehe die Zahl der Wohnungseinbrüche zurück, doch sei die Aufklärungsquote immer noch zu niedrig, hieß es im Justizministerium.

Die nun vorliegenden Eckpunkte sollen bald im Bundeskabinett beschlossen werden. Ob dies schon auf der nächsten Sitzung am Mittwoch geschieht, war zunächst noch unklar.

Um die Telekommunikationsüberwachung ausweiten zu können, muss Paragraf 100a der Strafprozessordnung geändert werden. Dieser erlaubt die Überwachung von Telefonaten und Email bei "schwere Straftaten". Dazu zählt das Gesetz bislang unter anderem Gewaltdelikte, Sexualstraftaten, Kinderpornografie und Hochverrat. Für die Überwachung ist eine richterliche Anordnung nötig.

(I.Beryonev--DTZ)

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