
Länder wollen komplettes Messerverbot für öffentliche Orte ermöglichen

Belebte öffentliche Orte sollen künftig zu vollständig messerfreien Zonen erklärt werden können: Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative wollen die Länder Bremen und Niedersachsen die Bürger besser vor Gewaltdelikten schützen. In ihrem Gesetzentwurf fordern sie, das Tragen von Messern in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, an Bahnhöfen, Veranstaltungsorten und im Umfeld von Schulen und Kindergärten künftig per Rechtsverordnung beschränken oder ganz verbieten zu können.
Messerangriffe würden "weiterhin in hoher Zahl verübt" und beeinträchtigten das "Sicherheitsempfinden der Bevölkerung", heißt es in dem Entwurf, der AFP am Wochenende vorlag. Bislang sind solche Waffenverbote nur möglich für besonders kriminalitätsbelastete Orte, an denen es wiederholt Straftaten gegeben hat.
Die Befugnis der Bundesländer zur Einrichtung von Waffenverbotszonen soll künftig nach dem Willen der beiden Bundesländer erweitert werden auf "Orte, an denen sich besonders viele Menschen aufhalten". Dabei soll nach Bedarf auch "das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden" können, heißt es in dem Entwurf.
Zudem soll es künftig generell verboten sein, Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern öffentlich mitzuführen. Bisher sind zwölf Zentimeter erlaubt. Der Umgang mit Springmessern jeglicher Länge solle ebenfalls verboten werden. Bei Verstößen sollen Messer beschlagnahmt und Bußgelder verhängt werden. Im Fall der besonders gefährlichen Springmesser sollen sogar Freiheitsstrafen möglich sein.
Der Bundesrat will sich am Freitag mit dem Entwurf zur Änderung des Waffenrechts befassen. Danach soll die Vorlage in den Fachausschüssen geprüft werden.
Mit ihrer Initiative kommen Bremen und Niedersachsen einer Forderung von Polizeivertretern nach, die seit längerem ein härteres Vorgehen gegen Straftaten mit Messern fordern. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützte die Initiative: "Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um diese Form der Gewaltkriminalität zurückzudrängen", sagte GdP-Chef Oliver Malchow am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP.
Er mahnte eine rasche Umsetzung an. Im Kampf gegen die offenbar zunehmende Messer-Kriminalität bedürfe es nun einer "praktikablen gesetzlichen Regelung der Politik, die letztlich auch vor Gerichten Bestand hat".
Die GdP hatte bereits im vergangenen Jahr eine Grundsatzdebatte über Gegenmaßnahmen gegen Straftaten mit Messern angemahnt. Es vergehe "kaum noch ein Tag, an dem nicht Polizeimeldungen über gefährliche oder sogar tödliche Messerattacken bekannt werden", hieß es damals im Aufruf der Polizeigewerkschaft. Sie forderte, mit Messern begangene Straftaten bundesweit zu erfassen.
(S.A.Dudajev--DTZ)