Klagen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Nürburgrings zurückgewiesen
Das Gericht der Europäischen Union hat zwei Klagen gegen die EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Verkauf des Nürburgrings vor fünf Jahren zurückgewiesen. Das Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch einen Kommissionsbeschluss aus dem Jahr 2014 zu staatlichen Beihilfen für die berühmte Rennstrecke in Rheinland-Pfalz. Die Klagen eines Motorsportvereins und eines US-Unternehmens in Bezug auf das damalige Bieterverfahren seien unbegründet und teilweise unzulässig. (Az. T-353/15)
Die EU-Kommission hatte im Oktober 2014 die millionenschweren Finanzspritzen des Landes Rheinland-Pfalz in den Nürburgring für unzulässig erklärt. Die Kommission entschied aber zugleich, dass der damalige Käufer des Rings, der Automobilzulieferer Capricorn, davon verschont bleibt, die zu Unrecht geflossenen Gelder zurückzuzahlen.
Die Vermögenswerte seien "in einem offenen und transparenten Bieterverfahren zu ihrem Marktwert veräußert" worden. Der damalige Preis lag bei 77 Millionen Euro. Die Anteile von Capricorn übernahm bereits 2014 eine Holding um einen russischen Unternehmer.
Gegen die damaligen Feststellungen der EU-Kommission zum Verkauf an Capricorn klagten der Motorsportverein "Ja zum Nürburgring" und das US-Unternehmen Nexovation. Gegen die Abweisung ihrer Klagen können sie noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
(W.Novokshonov--DTZ)