Deutsche Tageszeitung - Ex-ETA-Anführer Josu Ternera in Frankreich unter Auflagen freigelassen

Ex-ETA-Anführer Josu Ternera in Frankreich unter Auflagen freigelassen


Ex-ETA-Anführer Josu Ternera in Frankreich unter Auflagen freigelassen
Ex-ETA-Anführer Josu Ternera in Frankreich unter Auflagen freigelassen / Foto: ©

Nach seiner Verhaftung in Frankreich Mitte Mai ist der ehemalige Anführer der früheren baskischen Untergrundorganisation ETA Josu Ternera wieder auf freiem Fuß. Ein Berufungsgericht in Paris ordnete am Mittwoch die sofortige Freilassung Terneras unter Auflagen an. 2010 und 2017 war Ternera in Abwesenheit wegen "terroristischer krimineller Vereinigung" zu Haftstrafen von sieben und acht Jahren verurteilt worden.

Textgröße ändern:

Ternera hatte sich 16 Jahre lang versteckt gehalten, bevor er am 16. Mai in Sallanches in den französischen Alpen gefasst wurde. Laut spanischen Medienberichten leidet der der 68-Jährige unter Krebs. Seit seiner Festnahme hat Ternera, der mit bürgerlichem Namen Josu Antonio Urrutikoetxea Bengoetxea heißt, Berufung gegen seine beiden Verurteilungen von 2010 und 2017 eingelegt.

Das Berufungsgericht in Paris entließ Ternera unter Auflagen aus der Haft. Er musste seinen Pass beim Gericht hinterlegen und darf Frankreich nicht verlassen. Außerdem muss er regelmäßig bei der Polizei vorstellig werden.

Ternera war von 1977 bis 1992 politischer Chef der ETA. Er gilt als strategischer Kopf hinter den Anschlägen der ETA mit Autobomben und Schusswaffenangriffen in den 80er Jahren.

Die 1959 während der spanischen Franco-Diktatur gegründete ETA hatte seit Ende der 60er Jahre über mehr als vier Jahrzehnte mit Anschlägen, Morden und Entführungen für die Unabhängigkeit des Baskenlandes in Nordspanien und Südfrankreich gekämpft. Die Gruppe wird für den Tod von mindestens 829 Menschen verantwortlich gemacht.

Die ETA hatte 2011 das Ende ihres bewaffneten Kampfes verkündet. Im April 2017 gab die Organisation dann nach eigenen Angaben ihre Waffen vollständig ab, im Mai 2018 erklärte sie ihre endgültige Auflösung.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

EU-Beitrittsprozess: EU eröffnet erste Verhandlungskapitel mit Albanien

Mehr als zwei Jahre nach dem offiziellen Beginn der Gespräche über einen EU-Beitritt Albaniens gehen die Verhandlungen in die nächste Phase. Beide Seiten kommen am Dienstag (08.00 Uhr) am Rande eines Treffens der 27 Europaminister in Luxemburg zusammen. Dabei werden die ersten Verhandlungskapitel eröffnet, in denen es unter anderem um die demokratischen Institutionen in Albanien geht.

Baerbock empfängt Außenminister Nordmazedoniens zu Antrittsbesuch in Berlin

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) empfängt am Dienstag ihren nordmazedonischen Amtskollegen Timco Mucunski zu dessen Antrittsbesuch in Berlin. Bei dem Treffen soll es um aktuelle europa- und außenpolitische Themen gehen, wie das Auswärtige Amt mitteilte. Nach dem Gespräch ist ein gemeinsamer Pressetermin geplant (11.00 Uhr).

Nach Beschuss von Blauhelmen im Libanon: UN-Sicherheitsrat äußert "große Besorgnis"

Nach dem israelischen Beschuss von Soldaten der UN-Friedenstruppe im Südlibanon (Unifil) während der israelischen Offensive gegen die Hisbollah-Miliz hat der UN-Sicherheitsrat "große Besorgnis" geäußert. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kämpfe entlang der Blauen Linie zwischen Israel und dem Libanon "äußerten die Mitglieder des Sicherheitsrat ihre große Besorgnis, nachdem mehrere Unifil-Stellungen in den vergangenen Tagen unter Beschuss geraten waren", erklärte der Vorsitz des UN-Sicherheitsrats, den derzeit die Schweiz innehat. "Mehrere Friedenssoldaten wurden verletzt."

EU-Kommission kündigt neues Gesetz zu Rückführung illegal eingereister Migranten an

Die EU-Kommission will einen neuen Gesetzentwurf zur Rückführung illegal eingereister Migranten vorlegen. Dies kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem am Montagabend veröffentlichten Brief an die 27 Mitgliedstaaten an. Der Vorschlag werde "klare Kooperationsverpflichtungen für rückgeführte Personen" enthalten und habe die Absicht, "den Rückführungsprozess wirksam zu straffen".

Textgröße ändern: