Bericht: Sachsen will Beschädigung der Europafahne unter Strafe stellen
Sachsen plant einem Bericht zufolge eine Gesetzesinitiative, um die Beschädigung oder Zerstörung öffentlich gezeigter EU-Fahnen unter Strafe zu stellen. Wer eine solche Flagge "entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht", solle mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldbuße bestraft werden können, heißt es laut einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" vom Freitag in der sächsischen Vorlage.
Die Regelungen soll sich auch auf andere Symbole der EU beziehen, etwa die Europahymne, wie die Zeitung weiter berichtete. Hintergrund des Vorstoßes sei die Tatsache, dass es bereits einen Strafrechtsparagrafen gegen die Zerstörung von Fahnen ausländischer Flaggen und Hoheitszeichen gibt. Für die EU, die kein Staat ist, gelte dieser nicht.
Angriffe "auf das Ansehen der Symbole der Europäischen Union" seien aber nicht hinnehmbar, heißt es laut der Zeitung in der sächsischen Vorlage. Es sei "ein Gebot der Selbstachtung und Selbstbehauptung", dass die Bundesrepublik die EU "gegen böswillige Verächtlichmachung schützt".
Paragraf 104 des Strafgesetzbuches verbietet die "Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten". Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Auch der Versuch ist strafbar.
Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist in solchen Fällen allerdings, dass Deutschland zu dem fraglichen Staat diplomatische Beziehungen unterhält und die Gegenseitigkeit verbürgt ist - es muss also eine ähnliche rechtliche Regelung auch in dem anderen Staat geben. Dessen Regierung muss außerdem eine Bestrafung verlangen und die Bundesregierung muss die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen, damit jemand tatsächlich belangt werden kann.
(W.Novokshonov--DTZ)