EuGH: Polnische Justizreform verletzt EU-Recht
Die Justizreform der nationalkonservativen polnischen Regierung verletzt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) EU-Recht. Die Herabsetzung des Ruhestandsalters für die Richter am obersten Gericht des Landes verstoße gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit, entschied der EuGH am Montag in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte das Verfahren gegen Polen angestrengt. (Az: C-619/18)
Mit einem im April vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetz war das Ruhestandsalter der obersten Richter auf 65 Jahre herabgesetzt worden. Ausnahmegenehmigungen von dieser Regelungen sollte der polnische Präsident erteilen können, ohne dabei aber an bestimmte Richtlinien gebunden zu sein.
Das EuGH urteilte nun, die Anwendung der Herabsetzung des Ruhestandsalters auf amtierende Richter des Obersten Gerichts sei "nicht durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt". Zudem werde der "Grundsatz der Unabsetzbarkeit der Richter beeinträchtigt", der "untrennbar" mit ihrer Unabhängigkeit verknüpft sei.
Die EU-Kommission geht seit Anfang 2016 wegen mehrerer Justizreformen gegen Polen vor. Sie wirft der nationalkonservativen Regierung in Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben.
(M.Dylatov--DTZ)