Volljährigen Dschihadisten kann künftig der deutsche Pass entzogen werden
Volljährigen Dschihadisten mit doppelter Staatsangehörigkeit kann künftig der deutsche Pass entzogen werden. Der Bundesrat hat am Freitag die vom Bundestag am Donnerstagabend beschlossenen Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht gebilligt.
Künftig muss demnach zudem mit Passentzug rechnen, wer seine Einbürgerung durch falsche Angaben erschlichen hat. Bislang konnte der deutsche Pass in solchen Fällen bis zu fünf Jahre nach der Einbürgerung wieder aberkannt werden. Diese Frist wird nun auf zehn Jahre verlängert.
Das Gesetz regelt außerdem, dass die Verleihung der Staatsangehörigkeit an Ausländer künftig von einer "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" abhängig gemacht werden soll. Damit will die Koalition nach eigenen Angaben sicherstellen, dass keine Menschen eingebürgert werden, die in Vielehe leben.
(V.Sørensen--DTZ)