Bundesrat stoppt Gesetz für Volkszählung 2021
Der Bundesrat hat das Gesetz für die nächste Volkszählung vorerst gestoppt. Die Länderkammer rief am Freitag wegen der Regelung, die die Rechtsgrundlage für den Zensus 2021 schaffen soll, den Vermittlungsausschuss an. Die Länder fordern, dass sich der Bund an den Kosten beteiligt.
Konkret verlangen die Länder vom Bund 415 Millionen Euro für die Erhebung von Daten. Nun muss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nach einer Lösung gesucht werden.
Umfassen soll der Zensus eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung und eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis. Der Zensus ist laut dem Anfang Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetz als registergestützte Erhebung konzipiert - das heißt, es sollen in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und ausgewertet werden. Zusätzlich vorgesehen sind ergänzende statistische Befragungen der Bevölkerung. Der bislang letzte Zensus hatte 2011 stattgefunden.
Die Ergebnisse sollen laut Bundesinnenministerium für politische Planungen und Entscheidungen genutzt werden. Hier gehe es etwa um die Frage, wo Schulen, Studienplätze und Altersheime benötigt werden. Die Daten dienen zudem als Grundlage für zahlreiche andere Statistiken.
(S.A.Dudajev--DTZ)