Deutsche Tageszeitung - Mindestens fünf Tote bei Anschlag der Taliban im Osten Afghanistans

Mindestens fünf Tote bei Anschlag der Taliban im Osten Afghanistans


Mindestens fünf Tote bei Anschlag der Taliban im Osten Afghanistans
Mindestens fünf Tote bei Anschlag der Taliban im Osten Afghanistans / Foto: ©

In der ostafghanischen Stadt Ghasni sind am Sonntag bei einem Anschlag mindestens fünf Menschen getötet und rund 70 weitere verletzt worden. Die Taliban hätten mit einer Autobombe eine Einrichtung des afghanischen Geheimdienstes angegriffen, sagte ein Sprecher des Provinzgouverneurs. Der erneute Anschlag überschattet die Friedensverhandlungen zwischen den Taliban und den USA in Doha. Dort hatte es zuletzt Fortschritte gegeben.

Textgröße ändern:

Der Gouverneurssprecher Aref Noori sprach von sechs Toten, unter ihnen zwei Armeeangehörige und vier Zivilisten. Der Leiter des örtlichen Krankenhauses, Bas Mohammed Hemmat, bestätigte den Tod von fünf Menschen. 70 weitere seien verletzt worden.

Die Taliban bekannten sich zu dem Anschlag. Bereits am Freitag waren bei einem mutmaßlichen Taliban-Anschlag auf einen belebten Markt im Norden Afghanistans 14 Menschen getötet worden.

Die Anschläge erfolgten während der neuen Verhandlungsrunde zwischen den USA und den radikalislamischen Taliban in der katarischen Hauptstadt Doha. In einem Friedensabkommen soll ein Abzug der US-Streitkräfte nach mehr als 17 Jahren im Land vereinbart werden.

Beide Seiten hatten am Samstag Fortschritte in ihrer nunmehr siebten Verhandlungsrunde bekanntgegeben. "Diese sechs Tage waren die bislang produktivste Verhandlungsrunde", erklärte der US-Gesandte Zalmay Khalilzad.

Am Sonntag und Montag unterbrechen die USA und die Taliban ihre Verhandlungen, während Gespräche zwischen den afghanischen Konfliktparteien einschließlich der Taliban stattfinden. Bislang hatten sich die Taliban geweigert, in Dialog mit der Regierung des afghanischen Präsidenten Aschraf Ghani zu treten.

Eine Einigung zwischen den afghanischen Konfliktparteien gilt als zentral zur Erzielung einer Vereinbarung. Deutschland spielt in dem Konflikt eine wichtige Vermittlerrolle.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Paus stellt Pläne für Demokratieförderprogramm vor - Finanzierung unter Vorbehalt

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat neue Schwerpunkte für das Demokratieförderprogramm des Bundes vorgestellt. In der dritten Förderperiode des Programms "Demokratie leben!" stünden unter anderem "Verschwörungsdenken und Hass im Netz" sowie strukturschwache Regionen im Fokus, erklärte Paus am Dienstag. Zudem werde die Förderperiode auf acht Jahre bis 2032 verlängert, um beteiligten Organisationen mehr Planungssicherheit zu geben. Allerdings steht die Finanzierung wegen des fehlenden Bundeshaushalts unter Vorbehalt.

Früherer Bundestagsabgeordneter Mutlu verlässt Grüne wegen Gelbhaar-Affäre

Wegen der Affäre um mutmaßlich erfundene Belästigungsvorwürfe gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar ist der ehemalige Berliner Bundestagsabgeordnete Özcan Mutlu aus der Partei ausgetreten. Über den Schritt informierte Mutlu den Berliner Landesverband in einem Schreiben, das dem "Tagesspiegel" nach Angaben der Zeitung vom Dienstag vorlag.

EU-Digitalkommissarin Virkkunen verteidigt Digitalgesetz gegen "Zensur"-Vorwürfe

EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen hat die europäischen Regeln für Digitalkonzerne gegen "Zensur"-Vorwürfe von US-Tech-Unternehmern wie Elon Musk verteidigt. "Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass der DSA keine Inhalte zensiert", sagte die Vizekommissionspräsidentin am Dienstag vor dem Europaparlament in Straßburg. Das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) überträgt geltende Gesetze auf die Online-Plattformen.

Bundesverfassungsgericht: Namensänderung bei Volljährigenadoption verfassungsgemäß

Auch Volljährige, die adoptiert werden, müssen den Namen ihrer Adoptiveltern annehmen. Das ist rechtmäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Anders als der vorlegende Bundesgerichtshof (BGH) halten die Verfassungsrichter Ausnahmen nicht für erforderlich. (Az. 1 BvL 10/20)

Textgröße ändern: