Berliner Gericht bestätigt Kündigung von rechtsextremem Bundeswehr-Hausmeister
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung eines Hausmeisters der Bundeswehr wegen Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene für zulässig erklärt. Diese sei grundsätzlich gerechtfertigt, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. (Az. 60 Ca 455/19)
Der Zivilangestellte gehörte demnach einer rechtsextremen Kameradschaft an. Er besuchte auch einschlägige Veranstaltungen und äußerte sich im Internet zustimmend zu rechtsextremen Inhalten. Die Bundeswehr kündigte dem Mann, der nach Gerichtsangaben mehrere Jahrzehnte bei ihr beschäftigt war, im Dezember vergangenen Jahres zunächst fristlos. Im Januar änderte sie dies dann in eine Kündigung mit einer Auslauffrist zum 30. September 2019 um.
Dagegen klagte der Hausmeister. Das Arbeitsgericht bestätigte nun aber die Entscheidung des Verteidigungsministeriums. Die Kündigung sei rechtswirksam, hieß es. "In Ansehung des über 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters" sei dem Kläger allerdings eine "soziale Auslauffrist" zu gewähren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
(A.Nikiforov--DTZ)