Höchstes UN-Gericht verpflichtet Pakistan zur Überprüfung von Todesurteil
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Pakistan zu einer Überprüfung des Todesurteils gegen einen mutmaßlichen indischen Spion angewiesen. Islamabad habe nach der Festnahme gegen die Wiener Konvention verstoßen, wonach einem Inhaftierten im Ausland konsularischer Beistand zusteht, entschieden die Richter des höchsten UN-Gerichts am Mittwoch.
Das Gericht in Den Haag ordnete eine erneute Prüfung der Verurteilung und einen weiteren Aufschub der Hinrichtung des ehemaligen indischen Marineoffiziers Kulbhushan Sudhir Jadhav an.
Indien bezeichnete das Urteil als "vollkommenen Sieg". "Wenn Pakistan die Beziehungen verbessern will, sollte es ihn freilassen und sicher nach Indien zurückkehren lassen", erklärte ein indischer Regierungsbeamter. Pakistan wollte sich vorläufig nicht zu dem Urteil äußern.
Jadhav war pakistanischen Angaben zufolge im März 2016 in der südwestlichen Provinz Balochistan festgenommen worden. Pakistan wirft dem 48-jährigen vor, Spionageaktivitäten im Auftrag des indischen Geheimdienst geplant zu haben. Im April 2017 verurteilte ein pakistanisches Militärgericht ihn zum Tode. Im Monat darauf stoppte der Internationale Gerichtshof die Hinrichtung in einem Eilverfahren. Indien bestreitet, dass Jadhav ein Spion sei.
Zwar kommt es immer wieder vor, dass sich Indien und Pakistan gegenseitig der Spionage bezichtigen und Diplomaten des Landes verweisen. Todesurteile hat es jedoch seit Jahren nicht mehr gegeben.
(I.Beryonev--DTZ)