Verurteilung des Urhebers von Dresdner Moscheeanschlag rechtskräftig
Knapp drei Jahre nach dem Dresdner Moscheeanschlag kurz vor der zentralen Einheitsfeier in Sachsens Landeshauptstadt ist die Verteilung des Attentäters zu neun Jahren und acht Monaten Haft rechtskräftig. Der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Dresdner Landgerichts als unbegründet, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. (Az. 5 StR 127/19)
Das Landgericht hatte am 31. August 2018 den damals 31-jährigen Angeklagten unter anderem des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Dem Dresdner Urteil zufolge hatte der bei der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung radikalisierte Mann am Abend des 26. Septembers 2016 aus rassistischen Motiven einen Sprengstoffanschlag an der Dresdner Fatih-Moschee verübt.
Bei der Detonation blieben der Imam und seine Familie nur durch Zufall unverletzt. Unmittelbar nach dieser Tat ließ der Angeklagte auf der Dachterrasse des Dresdner Kongresszentrums eine weitere Sprengvorrichtung explodieren. Die Anschläge wenige Tage vor den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden erregten bundesweit Aufsehen.
(V.Sørensen--DTZ)