Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags hält CO2-Steuer für verfassungswidrig
Die Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen würde nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gegen das Grundgesetz verstoßen. Eine Besteuerung einer CO2-Emission scheide "aus verfassungsrechtlichen Gründen" aus, schreiben die Experten in einem Gutachten von Ende Juli, das am Donnerstag auf der Website des Bundestags veröffentlicht wurde.
Entscheidend für die Erhebung von nationalen Steuern ist nach Auffassung der Gutachter der Steuertypenkatalog des Grundgesetzes. Dieser sehe "ein Steuerfindungsrecht, aber gerade kein Steuererfindungsrecht" vor. Eine neu konzipierte Steuer müsse also unter die vorhandenen Steuerarten eingeordnet werden können, schreiben die Wissenschaftler. Dabei könne sie durchaus "lenkenden Charakter" haben.
"In Betracht kommt damit die Schaffung einer CO2- Steuer als Verbrauchs-, Aufwands-, oder Verkehrsteuer." Allerdings sei eine CO2-Emission "weder der Verbrauch eines Verbrauchsguts (CO2 wird emittiert und nicht verbraucht)", noch handele es sich um einen Rechts- oder Wirtschaftsvorgang oder den Besitz einer Sache.
Die Gutachter kommen daher zu dem Schluss, dass eine Besteuerung einer CO2-Emission sich "keinem bestehenden Steuertypus zuordnen" lasse und daher "steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen" sei.
Zuerst hatte am Donnerstag die "Wirtschaftswoche" über das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes berichtet. Um gegebenenfalls das Grundgesetz zu ändern, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Die Stimmen der großen Koalition aus Union und SPD reichen dafür nicht aus.
Auf die Unterstützung der FDP kann die Regierung jedoch nicht setzen: "Ich werde einer Verfassungsänderung nicht zustimmen", sagte die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Bettina Stark-Watzinger, der "Wirtschaftswoche". Sie sei gegen eine CO2-Steuer, eine Ausweitung des Emissionshandels sei "eindeutig die bessere Lösung".
Widerstand kommt auch aus den Reihen der Union. Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Energiebesteuerung, Sebastian Brehm (CSU), hält "nichts davon, die Bürger über eine zusätzliche Besteuerung zu bestrafen". Der CSU-Politiker will lieber "positive Anreize setzen", etwa durch einen Steuerbonus für den Austausch alter Heizungen oder für den Umstieg auf emissionsärmere Autos, wie er der "Wirtschaftswoche" sagte.
Die Bundesregierung will bis zum 20. September über ein Maßnahmenpaket zum Klimaschutz entscheiden. Dabei spielt die Debatte über einen CO2-Preis eine wichtige Rolle. Kritiker werfen der Regierung vor, wirksamen Klimaschutz seit Jahren zu verschleppen.
(U.Beriyev--DTZ)