Volksbegehren zum Artenschutz in Baden-Württemberg kann starten
In Baden-Württemberg können die Bürger in einem Volksbegehren über einen Gesetzentwurf zum Artenschutz entscheiden. Das Innenministerium des Landes teilte am Mittwoch in Stuttgart mit, dass das Volksbegehren "Rettet die Bienen" über Änderungen im Naturschutz- sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz zugelassen werde. Es handelt sich demnach um die erste Entscheidung dieser Art in Baden-Württemberg.
Dies sei ein "historischer Tag", erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Erstmals könnten die Bürger im Rahmen eines Volksbegehrens selbst darüber entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf unterstützen wollten oder nicht. Strobl verwies darauf, dass das Ministerium das Anliegen nicht inhaltlich bewertet habe, sondern nur die Vorlage der rechtlichen Voraussetzungen geprüft habe.
Mit dem Gesetzentwurf sollen laut Ministerium vor allem ein besserer Schutz von Biotopverbünden und Streuobstwiesen, eine Einschränkung des Pestizideinsatzes sowie eine Erhöhung des Anteils ökologischer Landwirtschaft erreicht werden.
Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren soll im September beginnen und im März enden. Für einen Erfolg ist laut Innenministerium die Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten notwendig. Dies sind knapp 770.000 Bürger.
Sollte der Landtag dann dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmen, kommt es zu einer Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden. In Bayern war zu Jahresbeginn ein ähnliches Volksbegehren erfolgreich gewesen.
(U.Beriyev--DTZ)