Türkische Justiz legt Berufung gegen Vertreter von Reporter ohne Grenzen ein
Die türkische Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Freispruch des Vertreters von Reporter ohne Grenzen (RSF), Erol Önderoglu, eingelegt. Nach Angaben von RSF wurden Önderoglu und seine beiden Mitangeklagten am Dienstag von der Staatsanwaltschaft über die Entscheidung informiert. Die drei waren am 17. Juli vom Vorwurf der "Terrorpropaganda" freigesprochen worden. Önderoglu hatte 2016 die später geschlossene prokurdische Zeitung "Özgür Gündem" unterstützt.
"Wir sind bestürzt, wie sich die Staatsanwaltschaft auf Erol Önderoglu eingeschossen hat – wider jede Vernunft", erklärte der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr. Der Freispruch für Önderoglu und seine beiden Mitangeklagten sei eine "seltene Demonstration von gesundem Menschenverstand" sowie ein Hoffnungsschimmer für viele Journalisten gewesen. Mit der Wiederaufnahme des Verfahrens sendeten die Behörden "ein beunruhigendes Signal" an die Menschen in der Türkei und die ausländischen Partner.
Önderoglu und seinen beiden Mitangeklagten - die Menschenrechtsaktivistin Sebnem Korur Fincanci und der Autor Ahmet Nesin - wurde laut RSF mitgeteilt, dass das regionale Berufungsgericht in Istanbul sich an einem noch nicht bekannten Datum mit dem Fall neu beschäftigen wird. Ihnen drohen lange Haftstrafen.
Außerdem muss sich Önderoglu am 7. November 2019 in einem anderen Fall vor Gericht verantworten: Ihm und 16 Aktivisten wird ein weiteres Mal "Terrorpropaganda"vorgeworfen, weil er die Unterzeichner einer Petition zum Kurdenkonflikt unterstützt hatte.
(V.Sørensen--DTZ)