
Oppermann: Einigung über Wahlrechtsreform muss bis Ende Januar erreicht werden

Für eine Reform des Wahlrechts in dieser Legislaturperiode bleibt nach den Worten von Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) nur noch wenig Zeit. "Bis Ende Januar muss eine Einigung erreicht werden", sagte Oppermann dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe). "Denn wir müssen das Reformgesetz beschließen, bevor die Parteien mit der Aufstellung der Kandidaten beginnen."
Ab dem 25. März 2020 dürfen dem Bericht zufolge die Wahlen für die Vertreterversammlungen für die turnusmäßige Bundestagswahl 2021 stattfinden. Gesetzesänderungen nach diesem Termin wären nur schwer vermittelbar und könnten zu einer Wahlanfechtung führen.
Oppermann forderte alle Parteien auf, zu Kompromissen bereit zu sein. "Ein Parlament, das den Bürgern durch gesetzliche Regelungen vielfach Grenzen setzt, aber nicht die Kraft hat, sich selbst auch Grenzen zu setzen, das verliert jede Glaubwürdigkeit", betonte der SPD-Politiker.
Reformen gelten als nötig, weil das aktuelle Wahlrecht Überhangmandate entstehen lassen kann, was zahlreiche Ausgleichsmandate zur Folge hat. Bei der Wahl 2017 führte dies dazu, dass der Bundestag auf 709 Abgeordnete anwuchs - 111 mehr, als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht. Die gesetzliche Mitgliederzahl liegt bei 598.
Nach der nächsten Wahl könnten es nach Berechnungen von rund 100 Staatsrechtlern aus ganz Deutschland sogar über 800 Abgeordnete sein. Die Juristen hatten im September an den Bundestag appelliert, das Bundeswahlgesetz "unverzüglich" zu vereinfachen und die Wahlrechtsreform anzugehen.
Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling, der mit den aktuellen Verhandlungen zur Wahlrechtsreform befasst ist, warnte vor zu großen Wahlkreisen. Direkt gewählte Abgeordnete würden einen unmittelbaren Bezug zur örtlichen Wahlbevölkerung schaffen. "Das ist für uns ein wichtiges und unverzichtbares Zeichen demokratischer Repräsentanz", sagte er der Zeitung.
(V.Sørensen--DTZ)