
Peking schafft Regelungen zu willkürlicher Bestrafung von Prostitution ab

Das chinesische Parlament hat beschlossen, die bislang üblichen Willkürmaßnahmen der Polizei bei der Bestrafung von Prostitution mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. Die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtete am Samstag, Insassen, die unter solchen Vorwürfen in so genannten Erziehungslagern untergebracht seien, sollten ab Sonntag auf freien Fuß gesetzt werden. Nach den bisherigen Regelungen konnte die Polizei Prostituierte und ihre Freier bis zu zwei Jahre ohne Anklage festhalten.
Der Parlamentsbeschluss sei ein "bedeutender positiver Schritt", sagte die Leiterin der Nichtregierungsorganisation Asia Catalyst, Shen Tingting. Nach dem bisherigen System seien Prostituierte Polizeigewalt, Zwangsarbeit, Erniedrigungen und Gewalt in den Erziehungslagern ausgesetzt gewesen. Auch seien sie zwangsweise Untersuchungen auf Geschlechtskrankheiten unterworfen worden.
Obwohl Prostitution in China verboten ist, gibt es Schätzungen zufolge mehrere Millionen Prostituierte. Für Prostituierte und Freier sind auch weiterhin bis zu 15 Tage Gefängnis und umgerechnet bis zu 650 Euro Geldstrafe vorgesehen.
(S.A.Dudajev--DTZ)