Lambrecht: Einschränkung von Grundrechten in Corona-Krise ist "angemessen"
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Einschränkung der Grundrechte aufgrund der Corona-Krise als "angemessen" bezeichnet. "Niemand in der Bundesregierung" sei "daran interessiert, die Maßnahmen auch nur einen Tag länger aufrecht zu erhalten als unbedingt notwendig", sagte Lambrecht dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Dienstag). Als Justizministerin werde sie darauf "hinwirken, dass die Einschränkungen keinen Tag länger aufrechterhalten werden als unbedingt nötig ist, um Leben und Gesundheit zu schützen", versicherte sie.
Das ganze Engagement der Bundesregierung sei derzeit darauf gerichtet, die durch die Coronavirus-Pandemie entstandene Krise zu bewältigen. Die Pandemie nannte die Ministerin eine "nie dagewesene Herausforderung". "Oberstes Gebot" sei nun "der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung". Dies werde auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Vor diesem Hintergrund müssten "sehr schwere Entscheidungen" getroffen werden, sagte Lambrecht. "Dabei sind verhältnismäßige Einschränkungen einiger Grundrechte nicht vermeidbar."
Den Vorwurf der Panikmache, wie ihn etwa die Schriftstellerin Juli Zeh erhoben hatte, wies die Ministerin nachdrücklich zurück. Bereits jetzt seien mehr als 2000 Menschen in Deutschland mit einer Corona-Infektion gestorben, die Ansteckungsgefahr sei hoch. "Ich weiß nicht, wie man angesichts dieser Tatsache zu der Einschätzung gelangen kann, dass hier Panikmache betrieben werde und dabei unnötig Freiheitsrechte eingeschränkt würden", sagte Lambrecht.
(I.Beryonev--DTZ)