Deutsche Tageszeitung - Brinkhaus droht SPD mit Blockade der Grundrente im Bundestag

Brinkhaus droht SPD mit Blockade der Grundrente im Bundestag


Brinkhaus droht SPD mit Blockade der Grundrente im Bundestag
Brinkhaus droht SPD mit Blockade der Grundrente im Bundestag / Foto: ©

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hat dem Koalitionspartner SPD mit einer Blockade des Grundrenten-Gesetzes im Bundestag gedroht. Brinkhaus nannte am Dienstag zwei Bedingungen für die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Entwurf: Die zuständigen Ministerien unter SPD-Führung müssten "eine seriöse Finanzierung" vorlegen - "und die ist nicht da", kritisierte er. Außerdem müssten sie sicherstellen, dass es vor der Auszahlung wie vereinbart eine funktionierende Bedarfsprüfung gibt. Auch hier sehe er noch keine Lösung.

Textgröße ändern:

Dass der Gesetzentwurf am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werde, bedeute nicht, dass die Unionsfraktion die Vorlage in der derzeitigen Form akzeptiere, sagte Brinkhaus. Wenn die SPD die Bedingungen nicht erfülle, "dann geht das nicht in die zweite und dritte Lesung", sagte er. Dann könnte das Gesetz auch nicht verabschiedet werden.

Brinkhaus warnte die SPD, auf ein Einknicken der Union zu spekulieren. Seine Fraktion werde einer Grundrente ohne Finanzierungskonzept und ohne Bedarfsprüfung nicht zustimmen: "Wer damit rechnet, hat sich vertan."

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich warnte die Union vor Verzögerungstaktik. Die SPD halte an dem Ziel fest, die neue Leistung ab dem 1. Januar 2021 auszuzahlen. Mützenich äußerte die "Hoffnung, dass wir auch von der Öffentlichkeit in dem Vorhaben unterstützt werden", die Grundrente zügig auf den Weg zu bringen.

In der Union gibt es Vorbehalte gegen die Grundrente. Sie sieht vor, dass rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten einen Zuschlag bekommen, wenn sie mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten für Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege nachweisen können.

Entgegen dem Willen der SPD kam der im Februar vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf im April noch nicht in den Bundestag. Auch die Deutsche Rentenversicherung hat Bedenken hinsichtlich der fristgerechten Einführung der neuen Leistung.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Professuren an deutschen Universitäten nehmen mehr Drittmittel ein

Die Professuren an den deutschen Universitäten haben im vorvergangenen Jahr neun Prozent mehr Drittmittel eingenommen. 2022 warb jede Professorin und jeder Professor im Schnitt 326.400 Euro ein, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Das waren 28.000 Euro mehr als im Vorjahr.

Trump startet eigene Plattform für Kryptowährungen

Gemeinsam mit seinen Söhnen und Unternehmern hat der republikanische US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump eine eigene Plattform für Kryptowährungen aus der Taufe gehoben. Bei einer zweistündigen Online-Präsentation am Montag wurden allerdings nur wenige Details über das Projekt enthüllt - abseits des Angebots, dass Nutzerinnen und Nutzer sogenannte digitale Token kaufen könnten, die ihnen wiederum ein Stimmrecht bei Entscheidungen auf der Plattform verschaffen sollen.

Scholz bevorzugt Merz als Kanzlerkandidat der Union

In der Frage der Unions-Kanzlerkandidatur hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine klare Präferenz für CDU-Chef Friedrich Merz geäußert. Bei einem Besuch in der kasachischen Hauptstadt Astana sagte Scholz am Dienstag: "Wie ich ja schon seit langer Zeit gesagt habe: Es ist mir recht, wenn Herr Merz der Kanzlerkandidat der Union ist." Damit spielte der Kanzler offenbar darauf an, dass Merz deutlich schlechtere Umfragewerte hat als sein innerparteilicher Rivale Markus Söder (CSU).

Karlsruhe: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Mehrere Regelungen des hessischen Verfassungsschutzgesetzes, in denen es um die Erhebung und Übermittlung von Daten geht, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Sie verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Dabei geht es unter anderem um die Regelungen zur Handyortung und zum Einsatz verdeckter Mitarbeiter. (Az. 1 BvR 2133/22)

Textgröße ändern: