Deutsche Tageszeitung - Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Masernimpfpflicht ab

Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Masernimpfpflicht ab


Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Masernimpfpflicht ab
Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Masernimpfpflicht ab / Foto: ©

Die seit März geltende Pflicht zur Masernimpfung bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss Eilanträge auf eine vorläufige Außerkraftsetzung der Neuregelungen ab. Zwei Elternpaare wollten erreichen, dass ihre jeweils einjährigen Kinder bis zu einer endgültigen Entscheidung auch ohne Impfung eine Kita besuchen dürfen. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Kinder in Kitas und auch Schulen gegen die hochansteckende Virusinfektion geimpft sein müssen. (Az. 1 BvR 469/20 und 1 BvR 470/20)

Textgröße ändern:

Nicht geimpfte Kinder sollen vom Kitabesuch ausgeschlossen werden. In Schulen ist das wegen der Schulpflicht nicht möglich, die Schulleitungen sollen aber das Gesundheitsamt informieren. Eltern von nicht geimpften Kindern drohen auch Bußgelder. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine Unverträglichkeit gegen den Masernimpfstoff mit einem Attest nachgewiesen werden kann. Die Impfpflicht gilt auch für das Personal in Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen sowie für Bewohner von Flüchtlingsunterkünften.

Die zuständige Kammer des Verfassungsgerichts wog für ihren Beschluss über die Eilanträge die Folgen der möglichen Entscheidungen gegeneinander ab. Die Karlsruher Richter kamen dabei zu dem Schluss, dass das Interesse einer Kitabetreuung für Kinder ohne Impfung gegenüber der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Gesundheit und Lebern vieler Menschen zurücktreten müsse.

Bei einem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnungen wären "grundrechtlich geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen", erklärte das Gericht. Die grundsätzliche Impfpflicht diene dem besseren Schutz vor Maserninfektionen. Die Impfungen sollten auch die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern. Damit könnten auch Menschen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten.

Ziel des Gesetzes sei der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell angehalten sei, erklärte das Verfassungsgericht. Die Nachteile, die im Fall einer späteren Verfassungswidrigkeit des Gesetzes in Hauptverfahren verbunden wären, überwögen in Ausmaß und Schwere nicht die Nachteile, die bei einer vorläufigen Verhinderung eines sich später als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten, hieß es weiter.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Karlsruhe: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Mehrere Regelungen des hessischen Verfassungsschutzgesetzes, in denen es um die Erhebung und Übermittlung von Daten geht, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Sie verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Dabei geht es unter anderem um die Regelungen zur Handyortung und zum Einsatz verdeckter Mitarbeiter. (Az. 1 BvR 2133/22)

Merz und Söder kündigen gemeinsame Pressekonferenz in Berlin an

Die Vorsitzenden der Unionsparteien, Friedrich Merz (CDU) und Markus Söder (CSU), haben am Dienstag kurzfristig zu einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin eingeladen. Der Termin solle um 12.00 Uhr in der bayerischen Landesvertretung stattfinden, kündigte die CSU-Landesgruppe an. Ein Thema wurde nicht genannt - die Pressekonferenz folgt allerdings auf die Erklärung des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) vom Montagabend, auf eine Kanzlerkandidatur zu verzichten.

Datenschutzbeauftragte sieht "Sicherheitspaket" der Ampel-Regierung kritisch

Die neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, sieht das sogenannte Sicherheitspaket der Ampel-Regierung kritisch. "Ich sehe viele datenschutzrechtlich offene Fragen", sagte sie dem Düsseldorfer "Handelsblatt" vom Dienstag. So müsse bei der geplanten biometrischen Gesichtserkennung geklärt werden, welches Tool beim Abgleich von Fahndungsbildern mit öffentlich zugänglichen Fotos genutzt werde.

Kein RT auf Facebook: Meta sperrt seine Apps für russische Staatsmedien

Meta hat russische Staatsmedien weltweit von seinen Anwendungen wie Facebook oder Instagram verbannt. "Nach reiflicher Überlegung haben wir unsere laufenden Maßnahmen gegen russische Staatsmedien ausgeweitet", teilte Meta der Nachrichtenagentur AFP am Montag mit. "Rossija Segodnja, RT und andere verwandte Organisationen sind nun wegen ausländischer Einmischungsaktivitäten weltweit von unseren Apps ausgeschlossen", erklärte der Konzern.

Textgröße ändern: