AfD-"Flügel" darf in Verfassungsschutzbericht als Verdachtsfall benannt werden
Die AfD-Gliederungen "Flügel" und "Junge Alternative" dürfen im demnächst erscheinenden Verfassungsschutzbericht 2019 als Verdachtsfälle benannt und beschrieben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben vom Donnerstag in von der AfD angestrengten Eilverfahren gegen das Bundesinnenministerium. Der Bericht solle die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung informieren, dabei dürfe bereits "in einer Verdachtsphase" berichtet werden.
In beiden Fällen lägen zudem "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht" vor, erklärten die Richter zu ihren Entscheidungen (Az. VG 1 L 95/20 und VG 1 L 97/20). Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig und können vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.
In den Verfahren geht es nur um die Benennung und Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Bundes, nicht um die Einstufung durch den Verfassungsschutz an sich. Die Veröffentlichung des Berichts für das vorige Jahr steht kurz bevor. Sie erfolgt Mitte Juni.
Im Fall des AfD-"Flügels" hat die Frage, ob er in dem Bericht als Verdachtsfall bezeichnet wird, nur noch retrospektiven Charakter. Im März stufte der Verfassungsschutz die Gliederung "als erwiesen extremistische Bestrebung" ein und begann mit der Beobachtung.
Der Status der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" veränderte sich dagegen nicht. Sie wird vom Verfassungsschutz des Bundes auch weiterhin als Verdachtsfall geführt und bezeichnet.
Die beiden Entscheidungen ergingen in sogenannten Eilverfahren, die aufgrund der Dringlichkeit vorgeschaltet wurden. Es folgt ein ausführlicheres sogenanntes Hauptsacheverfahren, in dem die strittige Materie juristisch erneut aufgearbeitet wird.
(V.Sørensen--DTZ)