Bundeswehr will künftig schneller gegen Extremismus in eigenen Reihen vorgehen
Die Bundeswehr will künftig schneller auf extremistische Vorfälle in den eigenen Reihen reagieren. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), der effizientere und raschere Verfahren bei Dienstpflichtverletzungen etwa von Rechtsextremisten vorsieht.
Der beschlossene Gesetzentwurf ergänze das System der Sanktionierung schwerwiegenden Fehlverhaltens und leiste einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Extremismus und anderen schweren Straftaten, erklärte Kramp-Karrenbauer. "Wer das Ansehen der Bundeswehr auf diese Weise gefährdet, kann nicht in der Bundeswehr verbleiben", betonte die Ministerin.
Mit dem neuen Gesetz soll die Möglichkeit eröffnet werden, auf besonders schwere Dienstvergehen auch dann schnell und wirksam dienstrechtlich reagieren zu können, wenn sie von Soldaten auf Zeit begangen werden, die bereits länger als vier Jahre dienen.
Zukünftig kann in besonders schweren Fällen auch bei länger dienenden Soldaten auf Zeit das Dienstverhältnis rasch beendet werden, wenn ein Verbleib die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde. Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis noch nicht länger als acht Jahre besteht. Bisher kommt eine Beendigung des Dienstverhältnisses nach dem vierten Dienstjahr nur nach strafrechtlicher Verurteilung oder einem gerichtlichen Disziplinarverfahren in Betracht. Die bisherige Praxis bringt es mit sich, dass die Soldaten nach einem Vorfall noch über einen langen, häufig über mehrere Jahre dauernden Zeitraum im Dienstverhältnis belassen werden müssen.
Bei politischem Extremismus oder Straftaten von erheblicher Bedeutung - wie sexuellem Missbrauch oder Kinderpornographie - soll die Neuregelung nun die Möglichkeit einer schnellen Reaktion außerhalb langwieriger disziplinargerichtlicher Verfahren schaffen.
In jüngster Vergangenheit hatte es mehrfach rechtsextreme Vorfälle bei der Bundeswehr gegeben. So war etwa ein Soldat der Bundeswehr-Eliteeinheit Kommando Streitkräfte (KSK) festgenommen worden, der ein Waffenlager angelegt und rechtsextreme Symbole gezeigt haben soll.
In das Soldatengesetz wird zudem eine Vorschrift zum kostenlosen Bahnfahren für Soldaten in Uniform aufgenommen. Die nähere Ausgestaltung dieses Anspruchs bleibt einer Rechtsverordnung vorbehalten.
(V.Korablyov--DTZ)