Deutsche Tageszeitung - Staatsanwaltschaft klagt vier Verdächtige im Zusammenhang mit Gewalt in Dijon an

Staatsanwaltschaft klagt vier Verdächtige im Zusammenhang mit Gewalt in Dijon an


Staatsanwaltschaft klagt vier Verdächtige im Zusammenhang mit Gewalt in Dijon an
Staatsanwaltschaft klagt vier Verdächtige im Zusammenhang mit Gewalt in Dijon an / Foto: ©

Die französische Staatsanwaltschaft hat Klage gegen vier Männer im Zusammenhang mit den mehrtägigen Unruhen in der Stadt Dijon erhoben. Die Festgenommenen sollen unter anderem wegen schwerer Gewalt und Sachbeschädigung vor Gericht gestellt werden, sagte Staatsanwalt Eric Mathais am Samstag. In Dijon hatten sich Tschetschenen und Bewohner einer Vorstadt in der vergangenen Woche drei Nächte in Folge Straßenschlachten geliefert. Auslöser war ein Angriff auf einen 16-jährigen tschetschenischen Jungen.

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Drei der Tatverdächtigen seien Russen, der vierte ein Franzose mit russischen Wurzeln, sagte Mathais. Tschetschenien ist eine mehrheitlich muslimische Teilrepublik der Russischen Föderation. Den mutmaßlichen Gewalttätern drohen im Falle einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.

Auf Handyvideos waren Vermummte mit Schusswaffen und Baseballschlägern zu sehen, die durch die Straßen der Vorstadt Grésilles von Dijon zogen. Die Täter steckten Autos und Mülleimer in Brand. Es gab mehrere Verletzte. Die Verdächtigen "geben zu, bei allen oder einigen der Vorfälle anwesend gewesen zu sein, leugnen aber, persönlich an der Gewalt beteiligt gewesen zu sein", führte der Staatsanwalt weiter aus.

Dem Angriff auf den tschetschenischen Jungen war ein Aufruf zu Vergeltungsmaßnahmen gefolgt. Daraufhin reisten zahlreiche Tschetschenen aus ganz Frankreich sowie Deutschland und Belgien in die Hauptstadt der historischen Region Burgund. Die französische Regierung entsandte mehr als 150 Sondereinsatzkräfte nach Dijon, um die Situation wieder unter Kontrolle zu bringen.

Unterdessen lehnten die französischen Behörden am Samstag den Antrag für eine Kundgebung von Tschetschenen im ostfranzösischen Straßburg ab. Ein Gericht entschied am Samstag, dass die Versammlung wegen der Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie nicht stattfinden könne. Ein tschetschenischer Integrationsverein wollte gegen die "Diskreditierung" der tschetschenischen Gemeinde demonstrieren.

(A.Nikiforov--DTZ)

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