Deutsche Tageszeitung - Lambrecht für Wahlrecht ab 16 Jahren

Lambrecht für Wahlrecht ab 16 Jahren


Lambrecht für Wahlrecht ab 16 Jahren
Lambrecht für Wahlrecht ab 16 Jahren / Foto: ©

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat für die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre plädiert. Sie fände es "wunderbar", wenn junge Menschen schon mit 16 Jahren wählen könnten, sagte Lambrecht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" ("NOZ", Montagsausgabe). Sie schloss sich damit einer Forderung der Grünen an.

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Sehr viele junge Leute setzten sich heute intensiver als früher damit auseinander, wie ihre Zukunft gestaltet werden solle, begründete Lambrecht ihre Haltung. "Und sie wägen ab, wem sie vertrauen wollen." Dies sei eine "sehr erfreuliche Entwicklung". Die Entscheidung über eine Änderung des Wahlrechts liege jedoch beim Bundestag, deshalb werde sie als Ministerin keinen Entwurf einbringen, führte Lambrecht aus.

Eine Parlamentsinitiative für die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre würde die Ministerin jedoch unterstützen. "Wichtig muss uns doch sein, dass aus den jungen Leuten aufrechte Demokraten werden, dass sie sich mit unserer Demokratie auseinandersetzen, mit ihr identifizieren und sich als Teil davon sehen", sagte sie. "Dazu können wir beitragen, indem wir sie voll partizipieren lassen."

Aus der Union gibt es allerdings weiter Widerstand gegen eine Senkung des Wahlalters. "Wenn man 16-Jährigen zutraut, eine politische Entscheidung zu treffen, muss man eigentlich auch die Geschäftsfähigkeit und die volle Strafmündigkeit mit 16 diskutieren", sagte der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), der "NOZ".

Es wäre nach seinen Worten "unlogisch, wenn man den Jugendlichen nur zumutet, die gesamte deutsche Politik übersehen zu können, in anderen Bereichen aber auf die Volljährigkeit mit 18 Jahren verweist". Er halte die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16 daher für "nicht schlüssig".

Lambrecht wies solche Einwände zurück. Das Jugendstrafrecht sehe unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere Behandlung bis zum Alter von 21 Jahren vor, dabei spiele der Reifegrad der jungen Menschen eine Rolle. Die Verknüpfung von Wahlalter und Strafmündigkeit mache daher keinen Sinn und sei "schräg". "Oder sollten wir die Bürger erst ab 21 Jahren politisch mitbestimmen lassen?" fragte die Ministerin.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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