Deutsche Tageszeitung - Unterbrochener Sommermärchen-Prozess für Niersbach und Zwanziger "alternativlos" und "vernünftig"

Unterbrochener Sommermärchen-Prozess für Niersbach und Zwanziger "alternativlos" und "vernünftig"


Unterbrochener Sommermärchen-Prozess für Niersbach und Zwanziger "alternativlos" und "vernünftig"
Unterbrochener Sommermärchen-Prozess für Niersbach und Zwanziger "alternativlos" und "vernünftig" / Foto: ©

Für die beiden angeklagten Ex-DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (74) und Wolfgang Niersbach (69) ist die Unterbrechung des Sommermärchen-Prozesses angesichts der Corona-Krise das einzig . "Ich halte es für die richtige Entscheidung und alternativlos", sagte Niersbach am Mittwoch dem SID, Zwanziger meinte: "Ich halte die Verschiebung für vernünftig und habe nach dem Inhalt dieser Verfügung des Gerichts zum ersten Mal das Gefühl, dass man sich mal mit der Sache wirklich zu beschäftigen scheint."

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Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte am Dienstag mitgeteilt, dass aufgrund der "außerordentlichen Lage vor dem Hintergrund des Coronavirus" das Verfahren um ungeklärte Millionenzahlungen vor der Fußball-WM 2006 bis mindestens zum 20. April unterbrochen sei. Bis zum 27. April muss allerdings ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, ansonsten tritt die Verjährung der Angelegenheit in Kraft.

Angeklagt sind neben Zwanziger und Niersbach auch Horst R. Schmidt (78), früherer Schatzmeister und Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (Schweiz/70). Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem Quartett vor, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom DFB an den Weltverband FIFA getäuscht zu haben. Die Beschuldigten haben den Vorwurf stets bestritten. Bereits im vergangenen Sommer war das Verfahren gegen den früheren OK-Boss Franz Beckenbauer (74) aufgrund dessen gesundheitlichen Zustandes abgetrennt worden.

Der Schweizer Bundesrat hatte am Dienstag außerordentliche Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der COVID-19-Erkrankungen verordnet. Besonders gefährdete Personen sollen zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden. "Sämtliche Beschuldigte sind älter als 65 und weisen teilweise einschlägige Vorerkrankungen auf. Sie gehören demnach zur Risikogruppe", teilte das Gericht mit. Den Beschuldigten könne "nicht zugemutet werden, an der Hauptverhandlung teilzunehmen."

Auch der DFB, der in dem Prozess als Privatkläger auftritt, hält die Unterbrechung für richtig. "Mit Blick auf die Lage in ganz Europa und die Gesundheit aller Beteiligter ist es die richtige Entscheidung und für uns absolut nachvollziehbar. Wir wissen gleichwohl, dass es nun sehr schwierig sein wird, das Verfahren fristgerecht zu einem geordneten Ende zu führen", sagte DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge.

(B.Izyumov--DTZ)

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