Deutsche Tageszeitung - Aufsichtsrat von ThyssenKrupp beschließt Fusion mit Tata Arbeitsgruppe

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Aufsichtsrat von ThyssenKrupp beschließt Fusion mit Tata Arbeitsgruppe


Aufsichtsrat von ThyssenKrupp beschließt Fusion mit Tata Arbeitsgruppe
Aufsichtsrat von ThyssenKrupp beschließt Fusion mit Tata Arbeitsgruppe / Foto: ©

Der Aufsichtsrat des Industriekonzerns ThyssenKrupp hat am Samstag über die umstrittene geplante Fusion der Stahlsparte mit dem Konkurrenten Tata Steel beraten. Die Kapitalseite und die Arbeitnehmervertreter einigten sich lediglich darauf, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzurichten, wie aus einer Mitteilung von ThyssenKrupp hervorgeht. Dieses Gremium werde auf Unternehmensseite von Arbeitsdirektor Oliver Burkhard, auf Arbeitnehmerseite von IG-Metall-Sekretär Markus Grolms geleitet, teilte das Unternehmen mit.

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ThyssenKrupp und Tata Steel wollen ihre Stahlaktivitäten in Europa zusammenlegen und so den zweitgrößten europäischen Stahlproduzenten nach ArcelorMittal schmieden. Am Mittwoch unterzeichneten sie eine entsprechende Absichtserklärung. Die Fusion in einem Joint Venture soll demnach zum Wegfall von bis zu 4000 Jobs führen, rund die Hälfte davon bei ThyssenKrupp.

Mehr als 7000 Menschen hatten am Freitag auf Aufruf der IG Metall in Bochum gegen die Fusion protestiert. Die Gewerkschaft fürchtet weitere Stellenstreichungen zu einem späteren Zeitpunkt sowie Standortschließungen und spricht sich auch gegen die geplante Verlegung des Firmensitzes in die Niederlande aus, um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen zu gewährleisten.

In der deutschen Eisen-, Stahl- und Bergbauindustrie - also auch bei ThyssenKrupp Steel Europe - gelten weitreichende Mitbestimmungsrechte. In Firmen mit mehr als 1000 Beschäftigten muss der Aufsichtsrat jeweils zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmerseite besetzt sein, damit deren Interessen bei der Unternehmensführung berücksichtigt werden.

Der Industriekonzern ThyssenKrupp ist "normal" mitbestimmt. Im Aufsichtsrat sitzen jeweils zehn Vertreter der Unternehmensseite und zehn der Arbeitgeberseite; in einer Pattsituation hat der Vorsitzende, den die Unternehmensseite stellt, aber das doppelte Stimmrecht.

Bei der Sitzung am Samstag habe der Vorstand den Aufsichtsrat über die Inhalte der Absichtserklärung informiert, teilte ThyssenKrupp mit. Der Aufsichtsrat habe diese Informationen "zur Kenntnis genommen und beraten".  (P.Vasilyevsky--DTZ)

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