Deutsche Tageszeitung - Lage im Luftverkehr bislang besser als im Chaos-Jahr 2018

Lage im Luftverkehr bislang besser als im Chaos-Jahr 2018


Lage im Luftverkehr bislang besser als im Chaos-Jahr 2018
Lage im Luftverkehr bislang besser als im Chaos-Jahr 2018 / Foto: ©

Die Lage am deutschen Himmel ist deutlich besser als vergangenes Jahr. Das Fluggastrechteportal EUclaim verzeichnete in der ersten Jahreshälfte rund 12.000 Annullierungen und 2900 Verspätungen von mehr als drei Stunden im Luftverkehr von und nach Deutschland - 2018 waren es bis Ende Juni rund 16.000 gestrichene Flüge und knapp 4000 schwere Verspätungen gewesen. Jedoch: "Das erste Halbjahr 2019 markiert immer noch den zweithöchsten jemals gemessenen Wert", erklärte Paul Vaneker von EUclaim am Dienstag.

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Die Lage am Flughimmel sei nach wie vor "chaotisch". Besonders die Streiks von Sicherheitspersonal sowie starker Schneefall führten Anfang des Jahres innerhalb von nur drei Wochen zu mehr als 2000 Flugausfällen und Verspätungen.

Mit besonders vielen Problemen hat Eurowings zu kämpfen. Im Zeitraum von Januar bis Juni kam die Lufthansa-Tochter laut der Zählung des Portals auf rund 2650 Verspätungen und Annullierungen. Starke Nerven mussten Passagiere von Eurowings-Flug EW 1149 von Jamaika nach Düsseldorf haben: Mit 46 Stunden und 52 Minuten Verspätung ist der Urlaubsflug Spitzenreiter bei den längsten Verspätungen des Jahres.

Passagiere haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätungen, Umbuchungen oder Flugannullierungen verantwortlich ist. Dies gilt zumeist bei technischen Pannen oder Verspätungen wegen Dienstzeitüberschreitungen von Crews - nicht aber bei höherer Gewalt wie Streiks, wetterbedingten Verspätungen oder Luftraumsperrungen zum Beispiel wegen Aschewolken aus Vulkanen. Verbraucher sollten deshalb noch am Flughafen den Grund für die Flugplanänderung erfragen und dies schriftlich und mit Zeugen festhalten.

Ist die Airline für Verspätungen, Umbuchungen und Flugausfälle verantwortlich, haben Reisende einen Anspruch auf Entschädigungen. Je nach Entfernung fallen ab einer dreistündigen Verspätung bei kürzeren Strecken 250 Euro an, bei Strecken zwischen 1500 und 3500 Kilometern 400 Euro und bei Flügen über 3500 Kilometer 600 Euro. Bei Verspätungen muss die Airline sich um die Verpflegung kümmern, die Möglichkeit zum Telefonieren oder Versenden von E-Mails anbieten und notfalls auch eine Übernachtung bezahlen.

(N.Loginovsky--DTZ)

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