Deutsche Tageszeitung - Rücknahme von online gekaufter Matratze nach Entfernung der Schutzfolie möglich

Rücknahme von online gekaufter Matratze nach Entfernung der Schutzfolie möglich


Rücknahme von online gekaufter Matratze nach Entfernung der Schutzfolie möglich
Rücknahme von online gekaufter Matratze nach Entfernung der Schutzfolie möglich / Foto: ©

In einem Rechtsstreit um die Rückgabe einer online gekauften Matratze hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, dass diese auch nach Entfernung der Schutzfolie zurückgegeben werden kann. Auch in einem solchen Fall gilt laut dem am Mittwoch verkündeten Urteil das 14 Tage geltende Widerrufsrecht. Die Bundesrichter folgten damit den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegebenen Maßstäben. Der BGH hatte den Fall selbst dem EuGH vorgelegt. (Az. VIII ZR 194/16)

Textgröße ändern:

Strittig war in dem Fall, ob Matratzen unter eine Ausnahmeregelung beim Widerrufsrecht fallen. Dieses wird für versiegelte Waren ausgeschlossen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind. Bei Matratzen greift diese Regelung nach Ansicht des BGH aber nicht.

Diese könnten bei einer Rückgabe von Unternehmen gereinigt oder desinfiziert werden, entschied der BGH. Matratzen seien in dieser Hinsicht mit Kleidung gleichzusetzen. Der Bundesgerichtshof folgte mit seinem Urteil einer Entscheidung des EuGH, den er selbst um Auslegung des Unionsrechts in diesem Fall gebeten hatte. Die deutsche Ausnahmevorschrift gehe auf die gleichlautende europarechtliche Vorschrift zurück, erklärte der BGH.

Auslöser für die Entscheidung war die Klage eines Kunden, der von einer online gekauften Matratze die Schutzfolie entfernt und diese nach einigen Tagen dem Hersteller zurückgesandt hatte. Vor Gericht verlangte er die Rückzahlung des Kaufpreises und die Erstattung der Rücksendekosten. In den ersten beiden Instanzen war er bereits erfolgreich. Der Bundesgerichtshof wies nun auch die Revision des Online-Händlers zurück.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Energiebedarf wegen KI: Google will Atomstrom aus kleinen Reaktoren beziehen

Angesichts seines steigenden Energiebedarfs infolge der KI-Entwicklung will der Internetkonzern Google in Zukunft Atomstrom aus kleineren Reaktoren beziehen. Das Tech-Unternehmen unterzeichnete am Montag einen Vertrag mit dem kalifornischen Startup Kairos, das diese Reaktoren herstellt.

Umfrage: Frauen skeptischer gegenüber künstlicher Intelligenz als Männer

Frauen stehen künstlicher Intelligenz (KI) einer Umfrage zufolge skeptischer gegenüber als Männer. Wie die Initiative Chef:innensache in Berlin am Montag mitteilte, vertrauen 47 Prozent der Männer der Technologie, bei den weiblichen Befragten sind es 32 Prozent. Demnach schätzen Frauen ihre Fähigkeiten im Umgang mit Ki zudem seltener als gut ein.

SPD-Politiker warnen FDP vor Blockade von Rentenpaket II

Mehrere SPD-Spitzenpolitiker haben die FDP davor gewarnt, das Rentenpaket II der Bundesregierung zu blockieren. "Das Versprechen, für stabile Renten zu sorgen, war für die SPD eine der entscheidenden Säulen, in die Bundesregierung zu gehen", sagte SPD-Chef Lars Klingbeil den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai bekräftigte hingegen die Bedenken seiner Partei.

Wirtschaftsnobelpreis geht an Trio in den USA für Forschung zu Wohlstandsgefälle

Warum gelingt Wohlstand in einigen Ländern besser als in anderen und welche Rolle spielen gesellschaftliche Institutionen dabei? Für ihre Arbeiten zu diesen Fragen ist das Forscher-Trio Daron Acemoglu, Simon Johnson und James Robinson am Montag mit dem Wirtschaftsnobelpreis geehrt worden. Es sei "eine der größten Herausforderungen unserer Zeit", das Einkommensgefälle zwischen den Ländern zu reduzieren und die Forscher trügen dazu bei, erklärte das Nobelkomitee in Stockholm zur Begründung.

Textgröße ändern: