Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haft für Mord wegen 250 Euro nahe Hamburger Michel

Lebenslange Haft für Mord wegen 250 Euro nahe Hamburger Michel


Lebenslange Haft für Mord wegen 250 Euro nahe Hamburger Michel
Lebenslange Haft für Mord wegen 250 Euro nahe Hamburger Michel / Foto: © AFP/Archiv

Für einen heimtückischen Raubmord wegen 250 Euro hat das Hamburger Landgericht einen 47-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Freitag als erwiesen an, dass dieser nach einem gemeinsamen Barbesuch einen 62-Jährigen in einem Park nahe der als Michel bekannten Sankt-Michaelis-Kirche erstochen hatte. Mit seiner Beute beglich der mittellose Angeklagte demnach Getränke- und Drogenschulden und kaufte neues Rauschgift.

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Nach Feststellung des Gerichts waren Täter und Opfer an einem Abend im März in einer Kneipe in der Nähe des Tatorts zusammengetroffen und hatten dort zunächst gemeinsam Bier getrunken. Dabei bemerkte der Beschuldigte, dass sein Begleiter eine größere Summe Bargeld bei sich hatte. Als der 62-Jährige die Kneipe später verließ, begleitete er ihn und griff ihn in der Parkanlage mit einem Messer an.

Nach dem Verbrechen kehrte der Angeklagte demnach in das Lokal zurück, um mit dem von seinem Opfer geraubten Geld seine Schulden zu begleichen. Zudem kaufte er Drogen. Das Urteil fiel wegen heimtückischen Mordes in Tateinheit mit einem Raub mit Todesfolge. Wegen der Drogensucht des Angeklagten ordnete das Gericht zugleich dessen Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Erst nach Ende seines Aufenthalts dort wird er für die restliche Haftzeit in ein Gefängnis überstellt.

Das Urteil entsprach im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die zusätzlich allerdings auf die Feststellung der sogenannten besonderen Schwere der Schuld plädiert hatten. Die Verteidigung ging lediglich von einer Bedrohungshandlung aus und forderte eine Bewährungsstrafe.

Der Beschuldigte hatte den Mordvorwurf zum Prozessauftakt vor rund zwei Wochen zurückgewiesen und eine andere Version der Abläufe geschildert. Er sei von dem Opfer in der Parkanlage angegriffen worden, weshalb er ein Messer gezogen habe. Daraufhin sei es zu einem Gerangel gekommen, an dessen Ende das Messer im Hals des Getöteten gesteckt habe. Den Ausführungen folgte das Gericht jedoch nicht.

Der Getötete war noch in der Tatnacht von einem Passanten entdeckt worden, der die Polizei rief. Der aus Italien stammende 47-Jährige, der ganz in der Nähe des Tatorts wohnte, wurde tags darauf in einem Hamburger Hotel festgenommen.

(V.Sørensen--DTZ)