Deutsche Tageszeitung - Gericht: Veröffentlichung von Foto eines Fußballfans auf Twitter rechtswidrig

Gericht: Veröffentlichung von Foto eines Fußballfans auf Twitter rechtswidrig


Gericht: Veröffentlichung von Foto eines Fußballfans auf Twitter rechtswidrig
Gericht: Veröffentlichung von Foto eines Fußballfans auf Twitter rechtswidrig / Foto: © AFP/Archiv

Im gerichtlichen Streit um die Veröffentlichung eines Fotos im Kurzbotschaftendienst Twitter hat die Duisburger Polizei eine Niederlage erlitten. Die Polizei hatte das Foto im Zusammenhang mit einem als Risikopartie eingestuften Fußballspiel veröffentlicht - und sich damit die Klage einer in Brandenburg lebenden Frau eingehandelt, die auf dem Foto abgebildet war. Die Klägerin fühlte sich in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster gab der Frau laut Mitteilung vom Montag recht. (5 A 2808/19)

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In dem Fall hatte die Polizei den Gerichtsangaben nach die Gästefans vor Beginn des Spiels des MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg im Februar 2017 fotografiert. Die Klägerin war als Unterstützerin der Gästemannschaft vor Ort. Im Zusammenhang mit dem Spiel veröffentlichte die Polizei auf Twitter dann eine Meldung mit dem Inhalt: "#MSVFCM Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regencapes angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern."

Die Klägerin ging laut Angaben gegen die Veröffentlichung vor, weil sie auf dem zum Tweet angehängten Foto erkennbar gewesen sei. Die Polizei schloss dagegen eine Erkennbarkeit der Klägerin aus.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Klägerin tatsächlich erkennbar gewesen sein müsse - auch wenn dies nicht mehr abschließend feststellbar sei. Dafür spreche ein Abgleich der vorgelegten Ausdrucke des Tweets mit Fotos der Klägerin aus dem maßgeblichen Zeitraum.

Ob die Ausdrucke der Original-Auflösung des Bildes bei Twitter entsprochen haben, sei nicht mehr aufzuklären. Denn die Polizeibehörde hatte den Tweet laut Gericht im Nachgang gelöscht. Zudem seien die Original-Fotos dort nicht mehr auffindbar. Dies gehe jedoch zulasten der Polizei.

Zudem könne nicht belegt werden, dass die Fußballfans die Regencapes zu dem Zweck übergezogen haben, eine Durchsuchung am Eingang zu verhindern.

Vor dem Spiel im Februar 2017 waren den Angaben nach unter den etwa 100 Gästefans Regencapes verteilt worden. Nach den von der Polizei dokumentierten Megafonrufen eines Fan-Anführers sollten diese für eine Fan-Choreografie im Stadion benutzt werden. Ob dieser Grund nur vorgeschoben sei, ist nach Ansicht des Gerichts allenfalls eine Vermutung der Polizei. Infolgedessen hatten die Beamten den Zutritt der mit Regencapes bekleideten Fans in das Station verhindert, weil sie das Einschmuggeln von verbotenen Gegenständen befürchteten.

(M.Dylatov--DTZ)