Deutsche Tageszeitung - Zehn Jahre Haft für 59-jährigen Berliner wegen Missbrauchs von vier Jungen

Zehn Jahre Haft für 59-jährigen Berliner wegen Missbrauchs von vier Jungen


Zehn Jahre Haft für 59-jährigen Berliner wegen Missbrauchs von vier Jungen
Zehn Jahre Haft für 59-jährigen Berliner wegen Missbrauchs von vier Jungen / Foto: © AFP/Archiv

Ein 59 Jahre alter Mann aus Berlin ist wegen des sexuellen Missbrauchs von insgesamt vier Kindern zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht verhängte am Freitag zehn Jahre Freiheitsstrafe und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten an. Es kam zu dem Schluss, dass dieser in den Jahren 1999 bis 2021 vier Jungen im Alter von sechs bis 14 Jahren missbraucht hatte.

Textgröße ändern:

Sein Muster sei es gewesen, sich Kindern aus schwierigen familiären Verhältnissen zu nähern und eine Art Vaterrolle zu übernehmen. Das so entstandene Abhängigkeitsverhältnis habe er ausgenutzt, um die Kinder zur Befriedigung seines eigenen Geschlechtstriebs zu missbrauchen. Die insgesamt 131 Taten habe er entweder in seiner Wohnung, in den Wohnungen der Familien oder in seinem Wohnwagen begangen.

Verurteilt wurde er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 128 Fällen, meist in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung, wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem weiteren Fall.

Mit Hilfe der Expertise einer Psychiaterin gelangte das Gericht außerdem zu dem Schluss, dass der 59-Jährige wegen einer nicht behandelten pädophilen Störung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Darum ordnete es die Sicherungsverwahrung an.

Diese soll die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern schützen. Sie kommen dann nach dem Verbüßen ihrer Freiheitsstrafe nicht frei, sondern in eine andere Anstalt oder eine spezielle Abteilung im Gefängnis. Das Berliner Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte bleibt aber in Untersuchungshaft.

(U.Stolizkaya--DTZ)