Deutsche Tageszeitung - UNO fordert Untersuchung zum tödlichen Attentat auf Oppositionspolitiker in Eswatini

UNO fordert Untersuchung zum tödlichen Attentat auf Oppositionspolitiker in Eswatini


UNO fordert Untersuchung zum tödlichen Attentat auf Oppositionspolitiker in Eswatini
UNO fordert Untersuchung zum tödlichen Attentat auf Oppositionspolitiker in Eswatini / Foto: © AFP/Archiv

UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk hat die Behörden des südafrikanischen Zwergstaates Eswatini aufgefordert, die Erschießung des prominenten Oppositionspolitikers und Menschenrechtsanwalts Thulani Maseko "schnell, unabhängig, unparteiisch und wirksam" zu untersuchen. Die Verantwortlichen müssten in rechtsstaatlichen Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden, erklärte Türk am Montag.

Textgröße ändern:

Türk bezeichnete Maseko als einen "Verfechter der Menschenrechte, der unter großer Gefahr für sich selbst für viele Menschen eintrat, die nicht für sich selbst sprechen konnten". Seine "kaltblütige Ermordung" habe Eswatini, das südliche Afrika und die Welt um einen "Verfechter von Frieden, Demokratie und Menschenrechten" gebracht.

Maseko war am Samstag in seinem Haus in Luhleko, etwa 50 Kilometer von der Hauptstadt Mbabane entfernt, getötet worden. Der Täter habe Maseko von draußen durch ein Fenster erschossen, sagte der Generalsekretär eines von Maseko gegründeten Zusammenschlusses von Oppositionsparteien, Verbänden und Kirchen.

Maseko hatte gegen König Mswati III. geklagt, weil dieser das ehemalige Swasiland per Dekret in Eswatini umbenannt hatte. Der Anwalt war bereits 2014 wegen Kritik an der Regierung festgenommen und verurteilt worden. Ein Jahr später wurde er freigelassen.

Der Tod von Maseko ereignete sich nur wenige Stunden, nachdem König Mswati III. Gegnern der Monarchie mit dem Tod gedroht hatte. Diese sollten "sich nicht darüber beschweren, dass sie von Söldnern umgebracht werden", sagte der Monarch. König Mswati herrscht in Eswatini seit 1986. Ihm werden regelmäßig Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen.

(M.Dylatov--DTZ)