Deutsche Tageszeitung - Oberster US-Gerichtshof lehnt Eilantrag gegen Abtreibungsrecht in Texas ab

Oberster US-Gerichtshof lehnt Eilantrag gegen Abtreibungsrecht in Texas ab


Oberster US-Gerichtshof lehnt Eilantrag gegen Abtreibungsrecht in Texas ab
Oberster US-Gerichtshof lehnt Eilantrag gegen Abtreibungsrecht in Texas ab / Foto: ©

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einen Eilantrag zur Blockierung eines äußerst strikten Abtreibungsrechts im US-Bundesstaat Texas abgelehnt. Der Supreme Court begründete seine Entscheidung am Mittwochabend (Ortszeit) mit "komplexen und neuartigen verfahrenstechnischen Fragen". Damit traf er allerdings keine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des umstrittenen Gesetzes.

Textgröße ändern:

Die Entscheidung erfolgte durch eine knappe Mehrheit von fünf Richtern, von denen drei vom ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump ernannt worden waren. Damit bilden Richter aus dem konservativen Lager in dem neunköpfigen Gremium die Mehrheit.

Die liberale Richterin Sonia Sotomayor bezeichnete die Entscheidung als "verblüffend" und sagte, ihre Kollegen hätten sich dafür entschieden, "den Kopf in den Sand zu stecken", anstatt ein "offenkundig verfassungswidriges Gesetz zu verhindern". Mehrere Menschenrechtsgruppen hatten am Montag den Eilantrag beim Supreme Court eingereicht, in der Hoffnung, das Inkrafttreten des Gesetzes zu stoppen.

Das seit Mittwoch geltende Gesetz verbietet Abtreibungen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Herzschlag des Fötus festgestellt werden kann, also etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche. Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger sind. Selbst im Fall einer Vergewaltigung oder bei Inzest sieht das Gesetz keine Ausnahmen vor. Abtreibungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nur erlaubt, wenn die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist.

Das als Senate Bill 8 - kurz SB8 - bekannte Gesetz war im Mai vom konservativen Gouverneur von Texas, Greg Abbott, unterzeichnet worden und gilt als das strengste Abtreibungsgesetz in den USA. Nach Angaben der Bürgerrechtsgruppe ACLU wurden in dem Bundesstaat bislang zwischen 85 und 90 Prozent aller Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche vorgenommen.

Für Empörung sorgt auch, dass nicht die Behörden die neuen Regelungen durchsetzen sollen, sondern Privatleute. Bürger werden ermutigt jene zu verklagen, die sie verdächtigen, Frauen bei einer Abtreibung nach der sechsten Woche geholfen zu haben. Das könnte beispielsweise Abtreibungskliniken oder deren Mitarbeiter treffen. Die Kläger erhalten im Falle einer Verurteilung mindestens 10.000 Dollar, die vom Verurteilten zu zahlen sind.

Vor Texas hatte bereits etwa ein Dutzend anderer konservativ geprägter Bundesstaaten ähnliche Abtreibungsgesetze beschlossen. Sie wurden aber allesamt von Gerichten kassiert, weil sie im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1973 stehen. In dem Urteil Roe v. Wade hatten die Verfassungsrichter Abtreibungen bis zum sechsten Schwangerschaftsmonat legalisiert.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Teheran Chefunterhändler Ghalibaf: Iran wird Straße von Hormus verwalten

Nach den Gesprächen mit US-Vertretern in der Schweiz hat der iranische Chefunterhändler Mohammad Bagher Ghalibaf laut Berichten von Staatsmedien erklärt, dass sein Land künftig die Straße von Hormus verwalten werde. "Die Straße von Hormus wird niemals in den Zustand vor dem Krieg zurückkehren, sondern im Einklang mit dem Völkerrecht von der Islamischen Republik Iran verwaltet werden", sagte Ghalibaf am Dienstag laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Irna.

Zehnter Jahrestag des Brexit-Referendums in Großbritannien

Am Dienstag jährt sich das Brexit-Referendum in Großbritannien zum zehnten Mal. Am 23. Juni 2016 hatte eine knappe Mehrheit von 51,9 Prozent der Teilnehmenden für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gestimmt. Vollzogen wurde der Austritt dann Ende Januar 2020, Anfang 2021 verließ Großbritannien nach einer Übergangsphase die Zollunion und den EU-Binnenmarkt.

Bundeskanzler Merz empfängt senegalesischen Präsidenten

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) empfängt am Dienstag den senegalesischen Präsidenten Bassirou Diomaye Faye. Nach einer Begrüßung mit militärischen Ehren (12.00 Uhr) ist ein Gespräch im Kanzleramt geplant. Themen sind nach Angaben der Bundesregierung unter anderem der Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die Lage in der Sahelregion und geopolitische Fragen.

Streit über Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt Beschwerden von ARD und ZDF

Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht es am Dienstag (10.00 Uhr) um den Rundfunkbeitrag. ARD und ZDF reichten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde, obwohl die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Erhöhung empfahl. Sie sehen die Rundfunkfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: