Deutsche Tageszeitung - Jugendlicher setzt sich in Karlsruhe mit Beschwerde rund um Unterbringung durch

Jugendlicher setzt sich in Karlsruhe mit Beschwerde rund um Unterbringung durch


Jugendlicher setzt sich in Karlsruhe mit Beschwerde rund um Unterbringung durch
Jugendlicher setzt sich in Karlsruhe mit Beschwerde rund um Unterbringung durch / Foto: ©

Ein Jugendlicher hat vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde rund um seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung einen Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) München habe sein Recht auf effektiven Rechtsschutz verkürzt, erklärte das Verfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Der Junge hatte versucht, in eine andere Klinik zu kommen. (Az. 2 BvR 2000/20)

Textgröße ändern:

Er war seit Mitte 2019 psychisch auffällig und hatte gewaltsame Auseinandersetzungen mit seinen Eltern, die ihn mehrmals in ein Krankenhaus brachten. Im Mai 2020 wandte sich der Vater an die Polizei, weil der Junge aggressiv sei und außerdem gedroht habe, Suizid zu begehen. Er wurde daraufhin vorläufig in einem Krankenhaus untergebracht, die Eltern beantragten beim Amtsgericht die Genehmigung der Unterbringung.

Dieses genehmigte sie vorläufig per Eilbeschluss, eine Beschwerde des Jugendlichen wurde der nächsten Instanz - dem OLG - vorgelegt. In einem zweiten Verfahren verlängerte es die Unterbringungsgenehmigung, wogegen der Junge wieder Beschwerde einlegte. Auch diese wurde dem OLG vorgelegt.

Der Jugendliche äußerte in der Klinik mehrfach den Wunsch, anderswo behandelt zu werden. Die behandelnde Ärztin schickte dem OLG darum ein Schreiben mit der Bitte, den Beschluss hinsichtlich des Klinikorts abzuändern. Auch der Patient selbst schrieb an das Gericht: Seine Ärzte hätten ihm gesagt, dass eine Verlegung nur nach Absprache zwischen den beteiligten Kliniken direkt am Folgetag möglich sei. Da er die Verlegung für äußerst wichtig halte, nehme er seine Beschwerde unter der Bedingung zurück, dass der Beschluss auf eine geschlossene jugendpsychiatrische Einrichtung geändert werde.

Das OLG änderte den zweiten Unterbringungsbeschluss dann so ab, dass die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung einer nicht spezifizierten Jugendpsychiatrie sein solle. Zur Beschwerde gegen den ersten Beschluss des Amtsgerichts entschied es nur, dass sich dies erledigt habe.

Einige Monate später beantragte der Junge erfolglos die Feststellung, dass der erste Unterbringungsbeschluss ihn in seinen Rechten verletzt habe. Das OLG argumentierte, er habe letztendlich die Unterbringung akzeptiert, indem er seine Beschwerde gegen den zweiten Beschluss zurückgenommen habe. Daraufhin zog der Patient vor das Bundesverfassungsgericht.

Dieses entschied nun, dass das OLG mehrere Umstände nicht berücksichtigt habe. Unter anderem deute vieles darauf hin, dass der Jugendliche mit seinem Schreiben an das OLG gerade nicht gewillt gewesen sei, die Unterbringung insgesamt zu akzeptieren. Karlsruhe hob darum den Beschluss auf und verwies den Fall zurück an das OLG München.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Nach ukrainischen Angriffen: Kreml-Chef Putin räumt "Probleme" ein

Angesichts verstärkter ukrainischer Angriffe hat Russlands Präsident Wladimir Putin "Probleme" eingeräumt. In einem am Sonntag vom Kreml veröffentlichten Interview mit einem russischen Journalisten sprach er zudem von einer "gewissen" Treibstoffknappheit. Putin sagte ferner, er rechne mit weiteren Besuchen der US-Unterhändler in Moskau, um über den Ukraine-Konflikt zu verhandeln.

Serbiens Präsident Vucic kündigt vor Anhängern Rücktritt "in ein paar Wochen" an

Bei einer Parteiveranstaltung in Belgrad hat Serbiens Präsident Aleksandar Vucic bekräftigt, in naher Zukunft sein Amt niederlegen zu wollen. "In ein paar Wochen werde ich zurücktreten", sagte Vucic am Samstag in Belgrad. In Serbien gibt es seit mehr als anderthalb Jahren Proteste gegen die Regierung und die im Land herrschende Korruption. Eine der Forderungen der Demonstranten sind vorgezogene Neuwahlen.

Nach Rahmenabkommen mit Libanon: Neue Gefechte zwischen Israel und Hisbollah

Nach der Einigung zwischen Israel und dem Libanon auf ein Rahmenabkommen über eine Friedenslösung sind die Gefechte zwischen der israelischen Armee und der Hisbollah weitergegangen. Israels Streitkräfte flogen am Wochenende wieder Angriffe im Südlibanon. Ein israelischer Soldat wurde nach Armee-Angaben bei Kämpfen mit der Hisbollah getötet. Die pro-iranische Miliz lehnt das am Freitag unterzeichnete Rahmenabkommen, das ihre Entwaffnung vorsieht, vehement ab.

Neue Angriffe Irans und der USA schüren Furcht vor Kollaps der Friedensbemühungen

Neue Angriffe der USA und des Iran haben die Furcht vor einem Kollaps der Friedensbemühungen für die Golfregion geschürt. Das US-Militär erklärte, es habe in der Nacht zum Sonntag zum zweiten Mal binnen zwei Tagen Ziele im Iran angegriffen. Anschließend wurden die Golfstaaten Kuwait und Bahrain attackiert, die iranischen Revolutionsgarden reklamierten die Angriffe für sich. Derweil wurden aus dem Libanon neue israelische Luftangriffe gemeldet.

Textgröße ändern: