Deutsche Tageszeitung - US-Regierung verbietet Bundespolizisten weitgehend Einsatz von Würgegriffen

US-Regierung verbietet Bundespolizisten weitgehend Einsatz von Würgegriffen


US-Regierung verbietet Bundespolizisten weitgehend Einsatz von Würgegriffen
US-Regierung verbietet Bundespolizisten weitgehend Einsatz von Würgegriffen / Foto: ©

Die US-Regierung hat Bundespolizisten den Einsatz von Würgegriffen weitgehend untersagt. Würgegriffe und Druck auf die Halsschlagadern von Verdächtigen dürfen nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden, in denen "tödliche Gewalt" zulässig ist, wie Justizminister Merrick Garland am Dienstag erklärte. Das sei dann der Fall, wenn ein Polizist Grund zu der Annahme habe, dass ein Verdächtiger den Beamten oder einen anderen Menschen töten oder schwer verletzten könnte.

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Mit der neuen Regelung reagiert die Regierung von Präsident Joe Biden auf eine Reihe von Todesfällen nach Würgegriffen durch Polizisten. Am bekanntesten ist der Fall George Floyd: Der Afroamerikaner war im Mai 2020 in Minneapolis im Bundesstaat Minnesota gestorben, nachdem ein weißer Polizist ihm rund neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt hatte.

In der Folge stimmte das Repräsentantenhaus zwar für ein nach Floyd benanntes Gesetz, das allen Polizeieinheiten im Land Würgegriffe untersagt; die konservativen Republikaner blockieren aber im Senat eine Verabschiedung der Reform. Gleichwohl haben zahlreiche Polizeibehörden auch ohne das Gesetz den Einsatz von Würgegriffen verbannt oder eingeschränkt.

Die am Dienstag veröffentlichte Anordnung des Justizministeriums betrifft die rund 130.000 Polizisten, die für Bundespolizeibehörden wie das FBI arbeiten. Mehr als 460.000 Polizisten sind bei Polizeibehörden von Städten, Landkreisen und Bundesstaaten beschäftigt.

Das Justizministerium beschränkte nun auch eine weitere umstrittene Polizeipraxis: Das Eindringen in Häuser und Wohnungen für eine Durchsuchung oder Festnahme, ohne vorher anzuklopfen und sich als Polizist anzukündigen. Dies ist künftig nur noch erlaubt, wenn ein Bundespolizist Grund zu der Annahme hat, dass ansonsten eine "unmittelbare Gefahr" besteht, dass er oder ein anderer Mensch getötet oder schwer verletzt werden könnte.

Forderungen nach einem Ende solcher sogenannter "No-Knock"-Einsätze waren nach dem gewaltsamen Tod der Afroamerikanerin Breonna Taylor im März 2020 in Louisville im Südstaat Kentucky laut geworden. Beamte hatten die 26-Jährige bei einer nächtlichen Razzia in ihrer eigenen Wohnung erschossen. Taylors Freund hatte zuvor einen Schuss auf die Polizisten abgegeben, weil er nach eigenen Angaben an einen Überfall glaubte.

In den vergangenen Jahren haben Fälle von Polizeigewalt gegen Schwarze immer wieder für Empörung gesorgt. Justizminister Garland erklärte dazu am Dienstag, es sei von "zentraler" Bedeutung, "Vertrauen" zwischen Polizei und Bevölkerung aufzubauen. Die neuen Regelungen sollten dazu beitragen.

(A.Nikiforov--DTZ)

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